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Klaus Holzkamp

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Zivil oder militarisierend?

15.06.2007: Sicherheitsforschung nach Art der Bundesregierung

  
 

Forum Wissenschaft 2/2007; Foto: Reinhard Keller

In den kommenden drei Jahren will die Bundesregierung der ForscherInnengemeinde eine neue Förderlinie mit dem Schwerpunkt "Sicherheitsforschung" anbieten. Die beiden ersten Anfang April veröffentlichten Ausschreibungen fördern Forschungsprojekte, die sich mit dem Schutz der Verkehrsinfrastruktur beschäftigen und Technologien zum Aufspüren von CBRNE1-Gefahrenstoffen entwickeln sollen. Johanna Maiwald und Petra Sitte decken die Innereien der geplanten Förderlinie auf.



Die neue Programmlinie "Forschung für die zivile Sicherheit", vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Januar dieses Jahres veröffentlicht, bündelt und definiert zum ersten Mal sicherheitsrelevante Forschungsfragen. Darunter findet man die Aufwertung klassischer Sicherheitsbereiche, wie bessere Schutz- und Kommunikationsausrüstung für Rettungskräfte, die Entwicklung von Krisenmanagementsystemen für den Katastrophenfall oder technische Lösungen für IT-Sicherheit.

Der eigentliche Fokus des Programms liegt aber auf der Entwicklung von Abwehrmaßnahmen gegen die so genannten neuen Gefahren von Terrorismus sowie von organisierter Kriminalität. Neben dem Schutz der Bevölkerung steht vor allem der Schutz kritischer Infrastrukturen im Vordergrund. Denn laut BMBF-Analyse steige die Verwundbarkeit moderner Gesellschaften mit ihrer wachsenden Vernetzung, da diese besonders attraktive Angriffsziele biete. Insgesamt soll die Programmlinie mit zunächst 123 Mio. Euro bis 2010 ausgestattet werden. Unterstützung für die ausgewiesenen Ziele kommt zudem von der EU. Im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms stehen bis 2013 1,35 Mrd. Euro für vergleichbare Projekte zur Verfügung. Hier geht die Bundesregierung, die maßgeblich an der Durchsetzung des europäischen Schwesterprogramms beteiligt war, von einer Rücklaufquote an deutsche AntragstellerInnen von ca. 40 Mio. Euro im Jahr aus.

Bereits in der Anlage des Forschungsprogramms zeichnen sich drei Problemfelder ab, die hier angesprochen werden sollen. Zunächst erscheint der Zugriff auf das Thema Sicherheit in der Sache nicht überzeugend und folgenschwer für die gesellschaftliche Wahrnehmung und Erwartung an das Thema Sicherheit: Ein verkürztes und als technische Sicherheit definiertes Konzept lenkt das Augenmerk auf eine überall lauernde diffuse Gefahr und erzeugt selbst Unsicherheit. Zweitens wird mit dem Programm und der damit einhergehenden Verschiebung in den Zuständigkeiten der Bundesressorts eine Vermischung von bislang als getrennt betrachteten Anliegen von ziviler und verteidigungsbezogener Sicherheit vorangetrieben. Aus beiden Merkmalen droht im Spannungsverhältnis von individuellen Freiheitsrechten und der Gewährung kollektiver Sicherheit eine Verlagerung zugunsten der letzteren zu entstehen. Letztlich leistet diese Neuaufstellung der Forschungslandschaft ähnlichen Entwicklungen Vorschub, die unter dem Leitmotiv der staatlichen Aufgabe der Sicherheitsgewährung in anderen Bundesressorts bereits vollzogen werden. Schließlich birgt die explizite Marktorientierung des Programms die Tendenz zur Selbstverstärkung des Bedarfs nach Sicherheitstechnologien und gerät in einen Zielkonflikt mit der hoheitlichen Aufgabe von Sicherheit.

Verkürzte "Sicherheit"

Angesichts der wachsenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit gegenüber einer potenziellen und unberechenbaren Gefährdung auch der europäischen Länder durch terroristische Anschläge oder durch Naturkatastrophen, die im Zuge des Klimawandels erwartet werden, wäre ein politischer Ansatz zu verstehen, der das Verständnis für die Zusammenhänge solcher Bedrohungsszenarien fördern wollte. Es wäre sogar ein sinnvoller Programmansatz zu begrüßen, mit dem Ziel, Klärung in unterschiedliche Annahmen zur Gefahrenlage zu bringen. Beispielsweise bietet es sich für den Bereich Terrorismus an, die Erforschung von Radikalisierung und religiös motivierter Gewalt zu fördern, wie sie einerseits in unseren Breiten und in islamisch geprägten Gesellschaften entsteht und andererseits durch Wechselwirkung zwischen der Außenpolitik und Außenwirtschaftspolitik westlicher Länder und der Innenpolitik islamischer Länder mitgestaltet wird. Vorstellbar wäre hierfür ein Aufbau interdisziplinär angelegter Forschungszusammenhänge.

Das vorgelegte Programm klammert den Bereich langfristiger Prävention und der Analyse von Sicherheitsbedarf allerdings vollständig aus. Die Notwendigkeit von Ursachenforschung für Terrorismus erwähnt es zwar, doch die Inhalte der Förderlinien enthalten keinen Hinweis auf ihre Umsetzung.2 Die thematische Priorisierung innerhalb der Förderlinien konzentriert sich auf Basistechnologien, Kommunikationssysteme und Modellierung von Handlungsstrategien und Organisationsformen für akute Krisensituationen oder zu ihrer unmittelbaren Vorbeugung. Prävention wird im Sinne der Abwehr bereits entstandener Gefahrenpotenziale angewandt, worin lediglich die Erwartungshaltung der Ausbreitung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zum Ausdruck kommt. Da das Konzept die Aufmerksamkeit auf Gefahren richtet, die bereits bestehen könnten, werden diese der Tendenz nach überall gesehen, was eine präventive Ausweitung von Aktivitäten im genannten Sinne auf möglichst viele Bereiche des täglichen Lebens nach sich ziehen dürfte. Integrierte Ansätze zur Bekämpfung von Unsicherheitsfaktoren im Sinne des UN-Begriffs der Menschlichen Sicherheit (Human Security) finden aufgrund dieses methodischen Zugriffs keinen Ort. So erwartet die Bundesregierung Forschungsleistungen insbesondere auf dem Gebiet der Sensorik, Detektion und Mustererkennung für flächendeckende automatische Überwachungssysteme sowie für automatische Zugangskontrollen; eine große Rolle spielen biometrische Verfahren und schließlich auch der Aufbau von Systemen zur Datenerfassung und -verarbeitung für Risikoanalysen, Erfassung der Sicherheitslage und Einsatzkoordination.

Damit wird die Nachsorge zum leitenden Prinzip erhoben und der Forschungsbedarf erst an dem Punkt angesetzt, an dem gewaltbereite Terroristen auf ihren Einsatzbefehl warten. Auf diese Weise ist wohl zu erklären, dass gerade die Entwicklung von Technologien im Zentrum der Förderung steht. Man kann aber die Zweckmäßigkeit der vorgelegten Programmforschung anzweifeln, wenn sich präventive Maßnahmen nur an die unmittelbare Bedrohung richten. Terroristische Gruppierungen sind aufgrund ihrer netzwerkartigen Organisationsweise und der Vielfalt von Möglichkeiten, die sie für ihr direktes Vorgehen haben, kaum greifbar. Auch der Einsatz von Sprengstoff, zumal unter Einsatz des eigenen Lebens durch AttentäterInnen, überschreitet übliche polizeiliche Erfahrungen mit der Einhegung von Gefahr, so dass technische Maßnahmen Sicherheit nur vortäuschen können. Zudem liegen keine Evaluationen über die Wirksamkeit bisheriger Methoden vor, und für die Verhinderung von Attentaten gibt es kaum Belege. Auf welcher Grundlage sich das Ministerium nun für die Entwicklung bestimmter strategischer Ansätze und technischer Werkzeuge entschieden hat, bleibt somit unklar und ist nicht überzeugend.

Interessenanreize

Letztlich gilt für den ganzen Programmansatz, dass nicht ersichtlich ist, inwieweit Analyse und Maßnahme zusammenkommen. Er erwartet von der Wissenschaft keine Arbeiten zur Problemanalyse oder zur Unterstützung bei Methoden zur Ermittlung von Sicherheitsbedarfen. Richtungsentscheidungen sind im Vorfeld in geschlossenen Expertenrunden bei der Gestaltung des Förderprogramms erfolgt; die Bundesregierung legt sie offenbar nicht offen. Dabei bedarf Sicherheitspolitik als eines der sensibelsten Politikfelder besonderer Transparenz und Öffentlichkeit. Im Rahmen des Programms selbst soll nur nach Lösungsvorschlägen für vorgegebene Problembeschreibungen und Sicherheitsbedarfe geforscht werden. So sollen in der ersten Förderlinie Lösungen für vier Sicherheitsszenarien, wie z.B. für Großveranstaltungen, gefunden werden,3 während die zweite Linie Technologieverbünde fördert, die szenarienübergreifend Technologiesysteme wie z.B. 3D-Gesichtserkennung4 schaffen.

Wir haben es demnach mit einer programmatischen oder interventionistischen Steuerung der Forschungspolitik zu tun, die ein erklärtes politisches Anliegen gesellschaftlich durchsetzen soll. Ziel des Programms "Forschung für zivile Sicherheit" ist nicht primär eine mittelbare Unterstützung von politischer Willensbildung, wie die Politik dies inzwischen gemeinhin an die Forschung heranträgt. Vielmehr wird für ein bestimmtes politisches Konzept von Sicherheit ein weiteres Politikfeld zu dessen breiter gesellschaftlicher Umsetzung erschlossen und Forschung in den Dienst von Sicherheitspolitik gestellt. Dabei ist Forschungspolitik eine Querschnittspolitik mit Ausstrahlung auf Schwerpunktsetzung in der Hochschulforschung, auf die Lehre und damit auch allgemein auf gesellschaftliche MultiplikatorInnen. Über Anreizsysteme verhilft sie zudem ausgewählten wirtschaftlichen Trends zur Entfaltung. Sie ist daher ein Politikfeld, das besondere, langfristige und nachhaltige Wirkung entfaltet. Ein prominentes Ergebnis solch interventionistischen Typs von Forschungssteuerung, der in den siebziger Jahren stark aufgekommen war, ist die flächendeckende Versorgung mit Kernenergie in Deutschland, die von einem groß angelegten Forschungsprogramm politisch vorbereitet und flankiert worden war.5

Dieser Eindruck bestätigt sich, wenn man die Genese des Forschungsprogramms und das Spektrum der AkteurInnen betrachtet, die an den Beratungsprozessen beteiligt waren. Das Programm ist in enger Zusammenarbeit zwischen dem BMBF, dem Innen- sowie dem Verteidigungsministerium (BMI, BMVg) erarbeitet worden. Im Programmausschuss sitzen neben VertreterInnen der genannten Ministerien und WissenschaftlerInnen VertreterInnen der Sicherheitsindustrie und der Betreiber so genannter sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (z.B. Stromversorger oder Flughafenbetreiber), was dazu führt, dass ausgewählte InteressenvertreterInnen aus diesem sensiblen Politikfeld konsultiert werden. In der Programmvorlage heißt es zudem: "Dieser Programmausschuss wird dazu beitragen, dass die Maßnahmen der Sicherheitsforschung mit den sicherheitspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung eng verzahnt werden und eine möglichst nahtlose Umsetzung der Ergebnisse erfolgen kann"6.

Für die forschungsseitige Unterstützung von Interessen bestimmter politischer Ressorts wird auch ein neues Strukturelement eingeführt, indem Endnutzer- und AnwenderInnen von Sicherheitslösungen direkt in die Forschungskonsortien einbezogen werden, um "praxisnahe" Ergebnisse zu befördern. Für eine Forschungsförderung, die im öffentlichen Sicherheitsinteresse erfolgt, hat diese Neuerung paradigmatischen Charakter, insbesondere da sich nach Angaben der Bundesregierung achtzig Prozent aller sicherheitsrelevanten Infrastrukturen in privater Hand befinden. Wenn also etwa Systemlösungen für die Absicherung von Großveranstaltungen erarbeitet werden, wären die privatwirtschaftlich arbeitenden Hallenbesitzer oder Flughafenbetreiber und auch die Sicherheitsdienstleister am Entwicklungsprozess beteiligt. Der Sicherheitsbedarf wird so durch Interessengruppen mit dem größten Interesse an einer Ausweitung von Sicherheitslösungen mitbestimmt.

Immerhin wurde die Einrichtung einer Begleitforschung angekündigt, die Aspekte von Ethik, Datenschutz und Auswirkungen auf Menschen- und Freiheitsrechte behandeln soll. Diese Absicht ist bislang aber nicht konkret untersetzt. Es wäre zudem sinnvoll gewesen, Aspekte der Begleitforschung bereits in die Konzeption, nicht erst in die Durchführung von Projekten einzubinden, um über den maßgeblich technisch und über Abwehr von potenzieller unmittelbarer Bedrohung definierten Sicherheitsbegriff hinauszugelangen. Ähnliches gilt auch für die Beteiligung weiterer gesellschaftlicher Gruppen an der Programmberatung. In Österreich beispielsweise ist das dortige Sicherheitsforschungsprogramm unter Beteiligung auch der SozialpartnerInnen entstanden, und es weist einen deutlich anderen Einbezug von gesellschaftswissenschaftlicher Forschung auf.

Vermengungen

Die Beteiligung der genannten Ministerien am Programmausschuss der Sicherheitsforschung ist mehr als ein Hinweis auf ein instrumentelles Verhältnis zur Forschungspolitik. Es signalisiert zugleich, dass es zum politischen Grundverständnis werden soll, zivile Sicherheit unter Zuhilfenahme von Ansätzen und Ressourcen des Verteidigungsressorts zu begreifen und auch sicherzustellen. Damit droht die Aufhebung der Trennung von Zuständigkeiten für militärische und zivile Anliegen, die bislang als Grundsatz im Staatsaufbau der BRD beachtet wurde. Die Aufgabe der Verteidigungskräfte ist nach dem Grundgesetz die Abwehr bewaffneter Angriffe für die Sicherung der staatlichen Existenz, wobei der Verteidigungsfall den territorialen Bezug zur Voraussetzung hat (Art. 115a GG). Der nicht gegen die staatliche Einheit agierende Terrorismus fällt hingegen in den Zuständigkeitsbereich des BMI, also der Polizei und der Nachrichtendienste.7 Die Programmvorlage von "Forschung für zivile Sicherheit" benennt hingegen als Ziel die Vernetzung der Bundesressorts für den "Transfer von Wissen und [das] Erschließen neuer Anwendungen in neuen Feldern, z.B. indem militärisches Know-how für zivile Anwendungen genutzt wird". Zwar streiten Vertreter des BMBF ab, dass militärische Projekte gefördert würden, sie verweisen aber explizit auf Synergieeffekte zwischen militärischer und ziviler Forschung für zivile Zwecke und den Dual-Use-Charakter der zu fördernden Projekte. Die doppelte Verwendung ist dabei in beide Richtungen gedacht, wenn die Bundesregierung über die enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und der Europäischen Verteidigungsagentur berichtet, "um die Ergebnisse der zivilen Sicherheitsforschung für militärische Anwendungen nutzbar zu machen"8.

Das Problem an einer aufgeweichten Abgrenzung ist, dass hier für Investitionen im militärischen Bereich, die einem starken Legitimationsdruck unterworfen sind, eine Brücke zur Querfinanzierung geschaffen werden kann. Wie soll dann aber noch demokratische Kontrolle über die Lenkung von öffentlichen Ressourcen auszuüben sein und das Parlament sein Haushaltsrecht wahrnehmen?

Dabei hat die unterschiedliche Behandlung der beiden Ressorts elementare Gründe, da sie im Grundsatz unterschiedlichen Zielen dienen und unterschiedlichen Logiken folgen: Die Verteidigung oder Abwehr, unter Einsatz militärischer Kampfmittel, dient nach militärischem Verständnis der Ausgrenzung von Störenfrieden; nach zivilem Verständnis dient die Konflikteinhegung und -bewältigung der Sicherung eines nachhaltig friedlichen Zusammenlebens. Sollen die Ansätze nun miteinander vermengt werden, so muss man sich bewusst machen, dass dies die Zielsetzung ziviler Konfliktbewältigung verändern wird und die veränderten Strategien und Denkansätze sich auch auf zivile Einsatzbereiche jenseits der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität auswirken werden. Einen Ausblick darauf bot auf der Ende März in Berlin durchgeführten EU-Konferenz zur Sicherheitsforschung Günter Verheugen, EU-Kommissar für Industrie und Unternehmenspolitik, zuständig u.a. für die Rüstungsindustrie, mit der Aussage, man könne sich in europäischen Ländern nicht mehr den Luxus leisten, den sich abzeichnenden Bedarf nach gleichen Technologien für zivile und militärische Zwecke getrennt voneinander zu entwickeln.

Die Forschungspolitik soll Entwicklungen folgen, wie sie vorherrschende sicherheitspolitische Leitlinien bereits im Verteidigungsbereich eingeleitet haben. Als Beispiel sei hier die im Weißbuch zur Transformation der Bundeswehr von 2006 festgelegte Ausweitung der Kompetenzen der Bundeswehr im zivilen Bereich genannt. Gemäß ihren neuen territorialen Aufgaben soll diese stärker für den Schutz der Bevölkerung im Katastrophen- und Schadensfall gleich welcher Ursache herangezogen werden. Hierfür soll ab 2009 jede zivile Verwaltungsstelle ab der Kreisebene ständige Verbindungsleute der Bundeswehr zur Beratung über Unterstützungsmöglichkeiten durch die Bundeswehr erhalten. Diese Zusammenarbeit wäre nicht die einzig mögliche Lösung zur Verstärkung der Kräfte gewesen. Denn in den letzten Jahren sind zivile Kapazitäten im Katastrophenschutz massiv abgebaut worden, weshalb die Bundeswehr hier einen politisch gewollten Engpass ausfüllen wird. Dass sie das nun darf, ist der Umgestaltung von Politikfeldern aus der Perspektive von Sicherheit geschuldet, die der Staat im Sinne einer effektiven Abwehr von potenziellen Gefahren gewährleisten soll.

Die Tendenz zur Vermischung von Aufgaben- und Befugnisbereichen gilt ähnlich für Polizei und Nachrichtendienste. Als Stichworte sind hier die kürzlich beschlossene Anti-Terror-Datei, das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum, das als Bündelungsplattform für Informationen des Bundeskriminalamtes, des Bundesverfassungsschutzes und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge agiert, sowie die Europäische Grenzschutzagentur Frontex zu nennen, die Mitgliedsstaaten bei der Kontrolle ihrer Außengrenzen unterstützen soll. Es sei hinzugefügt, dass Projekte, die im Forschungsprogramm erarbeitet werden, wie bspw. Systeme zur Datenerfassung und -verarbeitung für Risikoanalysen oder biometrische Anwendungen, der Ausweitung der Kompetenzen der Polizei auf eigentlich nachrichtendienstliche Tätigkeiten der Beobachtung, Datensammlung und verdachtsunabhängigen Ermittlung im Vorfeld Vorschub leisten. Zur Wahrung von individuellen Freiheitsrechten haben Nachrichtendienste aber keine polizeilichen Zwangsbefugnisse - sie dürfen zum Beispiel keine Vernehmungen oder Durchsuchungen vornehmen -, während die Polizei dem Grundsatz nach nur bei einer aktuellen Gefahrenlage handeln soll.9

Für die Forschungslandschaft selbst hat die Fusion widerstreitender Interessen von Bundesbehörden, wie sie sich im Sicherheitsforschungsprogramm niederschlägt, vielfältige Folgen, über die öffentlich debattiert werden muss. In der Hauptsache zeichnet sich ab, dass die unklare Abgrenzung von militärischer und ziviler Relevanz und Nutzung der geförderten Forschungsergebnisse Zivilklauseln in Satzungen der zivilen Forschungsinstitute hinfällig machen. Die Festschreibung von Grundsätzen, wonach sich die Institute in ihrer Arbeit zivilen Zwecken verpflichtet haben, hat nicht zuletzt die Funktion, ForscherInnen bei ihrer Tätigkeit Gewissensfreiheit zu ermöglichen, die nun ausgehebelt zu werden droht. Es wird aber auch bereits daran gearbeitet, die institutionelle Grenzziehung zwischen militärischer und ziviler Forschung einzuebnen. Kürzlich hat der Wissenschaftsrat die Empfehlung ausgesprochen, die bislang im Auftrag des BMVg arbeitenden Institute der Forschungsgesellschaft für Angewandte Naturwissenschaften (FGAN) in die Fraunhofer Gesellschaft (FhG) einzugliedern, und zwar auch in solche FhG-Institute, die bislang ohne Mittel aus dem Verteidigungsetat gearbeitet haben. Eine zusätzliche Schwierigkeit schafft die Tatsache, dass die FhG-Institute satzungsgemäß zwei Drittel ihrer Mittel aus der freien Wirtschaft erwerben müssen.

Ökonomie der Unsicherheit

Die dritte zentrale Problematik des Sicherheitsforschungsprogramms ist schließlich, dass es sich explizit auch als Ansatz zur Wirtschaftsförderung versteht. Gleichberechtigt neben dem Schutz von Infrastrukturen, Bevölkerung und Rettungskräften nennt es als drittes Ziel die Erschließung des Marktes für Sicherheitslösungen. Die Regierung hält die Industrie mit sicherheitsrelevanten Technologien im Verteidigungs- wie zivilen Bereich für ein strategisch wichtiges Standbein der deutschen Wirtschaft und spricht von einem für Deutschland erwarteten Umsatzvolumen von bis zu 10 Mrd. Euro im Jahr, mit jährlichen Wachstumsraten von sieben Prozent. Unterstützt wird dieser politische Wille offensichtlich durch die enge Zusammenarbeit mit der Sicherheitsindustrie bei der Konzipierung des Forschungsprogramms sowie die paradigmatische Vorgabe des Einbezugs von EndnutzerInnen und AnwenderInnen in die Projektarbeit selbst.

Durch die Verschränkung von Sicherheitsanliegen und Marktinteressen setzt sich die Bundesregierung aber einem entscheidenden Zielkonflikt aus: Wenn im Programm die Rede davon ist, staatliche Nachfrage nach Sicherheitstechnologien zur Erschließung eines Pioniermarktes einzusetzen, setzt dies innerhalb der Ministerialbürokratie einen Mechanismus in Gang, diese Nachfrage zu bestärken und damit die Auffassung von einem wachsenden Bedrohungspotenzial aufrechtzuerhalten. Denn dieses Potenzial bildet auch die legitimatorische Grundlage der Nachfrage auf Seiten der Politik. Die Regierungspolitik wird dabei zum einen empfänglich für Sicherheitsanalysen, die im Sinne einer Gefahrenausweitung ausfallen. Umgekehrt trägt sie mit ihrem Einsatz für die Sicherheitsindustrie diskursiv dazu bei, den (Un-)Sicherheitsgedanken in der Gesellschaft zu verstärken. Denn die Werbung für Erforschung, Produktion und Einsatz von Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen sowie die finanzielle Unterstützung wecken breitenwirksam Sensibilität gegenüber Fragen zur Notwendigkeit von Eigenschutz. Dies schafft aber zugleich Anreize für den Konsum von Sicherheitsgütern. Letztlich erfolgt eine öffentliche Stärkung der Nachfrage nach Sicherheitstechnologien. Auf den Punkt gebracht, kann man davon sprechen, dass die Lancierung des Sicherheitsforschungsprogramms durch die Bundesregierung für die Sicherheitsprodukte, die von der Forschung in erster Linie erwartet werden, parallel den Absatzmarkt mitproduziert.

Der Bedarf an Sicherheitsvorkehrungen wird in der politischen Wahrnehmung zusätzlich dadurch verstärkt werden, dass man die Gruppe mit dem größten "natürlichen" Interesse an der Ausweitung von Sicherheitsbedarfen und Bedrohungsszenarien bereits in die eigenen Beratungsgremien in Gestalt der Sicherheitsindustrie integriert hat. Die jetzige Konstellation macht die Annahme realistisch, dass es zur Zunahme der (Un-)Sicherheitsthematik in der öffentlichen und politischen Debatte kommt.

Schließlich ist für die öffentlich geförderte Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich mit privaten Unternehmen zu beachten, dass Forschungsarbeiten und -ergebnisse vielfach der Geheimhaltung unterliegen werden. Dies erschwert stark die öffentliche Kontrolle in besonders sensiblen Bereichen und schmälert den Zugang zum mit öffentlichen Geldern finanzierten Wissen. Zudem bleibt die Frage offen, ob gewährleistet werden soll und kann, dass die mit öffentlichen Mitteln geförderten Sicherheitslösungen, die vom Ansatz her der Allgemeinheit zugute kommen sollen, ihr auch zugänglich bleiben. Es ist die Frage nach der Kommerzialisierung der hoheitlichen Aufgabe Sicherheit, die den Bedarf zur Absicherung hoheitlicher Aufgaben einerseits, den Marktbedarf andererseits unzulässig miteinander verschränkt.

Anmerkungen

1) Chemische, biologische, radioaktive, nukleare und explosive Gefahrstoffe.

2) Diesen Bereich decken zum Teil andere Förderlinien vornehmlich in Kultur- und Gesellschaftswissenschaften ab. Zum Vergleich: Die Budgets für die Geistes- und Sozialwissenschaften (die z.B. mit Sprachen viele Disziplinen umfassen, die keinen Beitrag zur angesprochenen Problematik leisten) betragen 64 Mio. Euro bis 2009 auf Bundes- und 610 Mio. Euro bis 2013 auf europäischer Ebene.

3) Dies sind erstens Schutz und Rettung einer Vielzahl von Menschen zugleich und auf engem Raum, zweitens Schutz von Verkehrsinfrastrukturen, drittens Schutz vor Ausfall von Versorgungsinfrastrukturen und viertens Sicherung von Warenketten.

4) D.h. dreidimensionale Erkennung. Themen sind hier erstens integrierte Schutzsysteme für Rettungs- und Sicherheitskräfte, zweitens Multi-Sensorsysteme für CBRNE-Gefahren (vgl. Fußnote 1), drittens Mustererkennung und viertens Biometrie.

5) Zu forschungspolitischen Steuerungsinstrumenten vgl. Dietmar Braun (2001): Staatliche Förderung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen am Beispiel Deutschlands und der Niederlande. Kritische Begutachtung eines Förderinstruments. CEST: Bern.

6) BMBF (Hg.) (2007): Forschung für zivile Sicherheit. Bonn/Berlin.

7) Im Rahmen der Rechts- und Amtshilfe können nach Art. 35 Abs. 2 GG Streitkräfte auch bei besonders schweren Unglücksfällen oder Naturkatastrophen eingesetzt werden. Doch selbst beim "inneren Notstand" gilt nach Art. 91 Abs. 2 und Art. 87a Abs. 4 ein Stufensystem an Maßnahmen, die der Anrufung des Verteidigungsressorts vorgeschaltet sind. Auch hier ist das Anliegen des Grundgesetzes, die Aufgabenbereiche der Ressorts weitestgehend getrennt voneinander zu halten, klar erkennbar.

8) Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage "Sicherheitsforschung", Bundestags-Drucksache 16/2897.

9) Vgl. Fredrik Roggan, Nils Bergemann (2007): Die "neue Sicherheitsarchitektur" der Bundesrepublik Deutschland. In: NJW 13/2007, 876-881.


Dr. Petra Sitte ist Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE für den Wahlkreis Halle/Saale. Die promovierte Volkswirtin ist forschungs- und technologiepolitische Sprecherin der Fraktion. - Johanna Maiwald, Politikwissenschaftlerin M. A., ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin im MdB-Büro von Petra Sitte. Neben Fragen des Strukturwandels im Wissenschaftssystem und Forschungspolitik interessieren sie insbesondere Sicherheits- und Überwachungstechnologien sowie Nanotechnologien.

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