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Klaus Holzkamp

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Arbeiterbewegung und Prostitution

15.03.2007: Langsame Erkenntnis und Bedeutungswandel

  
 

Forum Wissenschaft 1/2007; Foto: Hermine Oberück

Prostitution ist schlecht beleumundet in der Geschichte. Auch die Arbeiterbewegung macht hier nur wenige, und häufig genug nur vorsichtige, Ausnahmen. Karl Hermann Tjaden nimmt sich Quellen vor und sucht Gründe für die konstatierten Bewertungen.

Das Thema „Arbeiterbewegung und Prostitution“ hat durch die Bemühungen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten im Wirtschaftsbereich „Sexuelle Dienstleistungen“ durch Studien, Konferenzen und gewerkschaftliche Organisationsarbeit aufzuhellen und zu verbessern, Aktualität bekommen. Es geht bei diesem Thema also nicht um Sachverhalte wie diejenigen, auf die in jüngster Vergangenheit ein Plakat ironisch angespielt hat. Es stellt eine brasilianische Sexarbeiterin mit einem gewerkschaftlichen Spruch aus alten Zeiten dar: der Parole „Samstags gehört Vati mir!“. Vielmehr geht es mir um die Frage, wie sich die Arbeiterbewegung, also Gewerkschaften und sozialistische Organisationen, als mehr oder minder fortschrittliche soziale Bewegung, zur gesellschaftlichen Massenerscheinung der sexuellen Dienstleistungen und zu den damit befassten Menschen stellen, und zwar in theoretischer wie in praktischer Hinsicht.

Die wichtigsten theoretischen Aussagen hierzu aus der orthodoxen Arbeiterbewegung, die ich kenne, sind noch viel älter als der erwähnte gewerkschaftliche Spruch, denn sie stammen alle aus den Jahrzehnten um die vorletzte Jahrhundertwende. Es sind Stellungnahmen von Friedrich Engels, dem Kampfgefährten von Karl Marx; von August Bebel, dem Mitbegründer der deutschen sozialdemokratischen Partei; von Clara Zetkin, der prägenden Kraft der sozialistischen und später der kommunistischen internationalen Frauenbewegung; und von Alexandra Kollontai, der Mitarbeiterin Lenins, zeitweiligen sowjetrussischen Sozialministerin sowie Regierungsbeauftragten zur Bekämpfung der Prostitution.

Herrschaft über Frauen

Friedrich Engels hat in seinem Buch von 1884 über die Entstehung des Patriarchats, des Privateigentums und der Staatsgewalt in der westasiatischen Entstehungsgeschichte unserer Zivilisation vor nicht allzu vielen tausend Jahren einen engen Zusammenhang zwischen monogamer oder „Einzelehe“ und „Prostitution“ hervorgehoben. Beides waren seiner Auffassung nach Institutionen der Herrschaft von Männern über Frauen, einer Machtstellung, die dadurch ermöglicht wurde, dass Männer auf irgendeine Weise zu den Eigentümern der landwirtschaftlichen „Arbeitsmittel“ wurden. Denn die Frauen hatten als Ehefrauen nun keine eigene „Nahrungsquelle“ mehr. Die gewerblichen Sexdienstleisterinnen aber wurden „geächtet und ausgestoßen, um so nochmals die unbedingte Herrschaft der Männer über das weibliche Geschlecht als gesellschaftliches Grundgesetz zu proklamieren“.1

August Bebel hat sich die geschichtlichen Überlegungen von Engels in späteren Auflagen seines 1879 erschienenen Buches „Die Frau und der Sozialismus“ zu eigen gemacht. Er hielt, bezogen auf die „bürgerliche Welt“, „Ehe“ und „Prostitution“ für die beiden Seiten einer Medaille, wobei er darauf bestand, „daß alle Frauen ohne Unterschied ihrer sozialen Stellung [...] ein durch unsere Kulturentwicklung von der Männerwelt beherrschtes und benachteiligtes Geschlecht [sind]“. Er behandelte diese beiden Institutionen vor allem als Erscheinungen der bürgerlichen, der kapitalistisch geprägten Gesellschaft, wobei er nicht zuletzt eine diskriminierende Rolle des bürgerlichen Staats in bezug auf die Frauen überhaupt hervorhob. Er war allerdings nicht davor gefeit, einen Kontrast zwischen der „ehrbarsten Frau“ und der „Prostituierten“ zu behaupten, die gewerbliche Sex-Arbeiterin also zu diffamieren.2

Clara Zetkin hat sich noch weit mehr auf die Rollen der Frau in der bürgerlichen Gesellschaft konzentriert, wobei – so in ihrer Rede auf dem SPD-Parteitag 1896 – die proletarische Frau im Mittelpunkt stand. Von dieser sagt Zetkin, dass einerseits ihre Arbeitskraft kapitalistisch ausgebeutet und sie andererseits durch „Hungerlöhne“ zu gewerblicher Sexarbeit gezwungen wurde – Rollen, die insgesamt dazu beitrugen, die proletarische Frau „ihren Pflichten als Mutter und Gattin zu entfremden“.3 Die wirtschaftlichen Zwänge, denen sich die Arbeiterfrauen im Kapitalismus ausgesetzt sähen, würden die „Prostitution in den verschiedenen Formen“ fördern, „von der Versorgungsehe an bis zum nackten Verkauf des weiblichen Körpers bei geschlechtlicher ‚Akkordarbeit‘“. Die „Prostituierten“ gehörten zum „Lumpenproletariat“ und in einer sozialistischen Gesellschaft komme es darauf an, sie „wieder in die Gemeinschaft der Arbeitenden zurückzuführen“.4

Alexandra Kollontai endlich hat, hieran anknüpfend, in Vorlesungen in einer Universität in Sowjetrussland 1921 die Auffassung vertreten, dass die „verschiedenen Erscheinungsformen der Prostitution“ aus der bürgerlichen Gesellschaft „in unserer Arbeiterrepublik immer mehr zurück[gehen ... und] bei uns zum Aussterben verurteilt [sind]“. Die „Stellung der Frau in der Gesellschaft [... hängt] einzig und allein von ihrer Stellung in der Produktion ab“. Daraus ergebe sich: „Nur die gesellschaftlich nützliche Arbeit kann die Frau befreien.“ „Prostitution“ sei zu verurteilen, aber nicht als „Vergehen gegen die Sittlichkeit“, sondern als Verletzung der „allgemeinen Arbeitspflicht“. „Deshalb werden alle Frauen, die der allgemeinen Arbeitspflicht nicht nachkommen und die auch keine Kleinkinder in der Familie zu versorgen haben, genauso zu Zwangsarbeit verurteilt wie die Prostituierten.“5

Sexarbeit: „Verbrechen“

Die Einstellungen der klassischen Theoretiker und Theoretikerinnen der Arbeiterbewegung zur gewerblichen sexuellen Dienstleistungstätigkeit weisen also eine große Bandbreite auf. Sie reichen von Engels’ allerdings etwas zaghafter Kritik an der Ächtung von Sexarbeiterinnen – seiner Kritik an deren gesellschaftlicher Ausstoßung, die nur ein weiteres Mittel der Beherrschung der Frau sei – bis zu Kollontais unverblümtem Programm einer Bestrafung von Sexarbeiterinnen mit Zwangsarbeit – ihrem Programm eines Arbeitszwanges, der ein Mittel zur Befreiung der Frau sei. Selbst die Einsicht von Friedrich Engels, daß Monogamie und Prostitution doch eigentlich beide in einer „weltgeschichtlichen Niederlage des weiblichen Geschlechts“6 wurzeln, wurde nicht durchweg geteilt. Und vorherrschend war wohl immer eine unterschiedliche Bewertung von Monogamie und Prostitution – siehe Clara Zetkins zustimmende Rede von den sog. „Pflichten“ der proletarischen Frau „als Mutter und Gattin“ einerseits und ihre Zurechnung der „Prostituierten“ zum „Lumpenproletariat“ andererseits. Letztere geht auf Karl Marx zurück, der so befangen war, „Prostituierte“ und „Vagabunden, Verbrecher“ in einem Atemzug zu nennen und „dem eigentlichen Lumpenproletariat“ zuzuzählen.7 Es blieb der Anarchistin Emma Goldman, die hauptsächlich in den USA wirkte, vorbehalten, folgende einfache EURheit klar auszusprechen: „Nirgends wird die Frau eingeschätzt nach dem Wert ihrer Arbeit, sondern immer nur als Sexualobjekt. Es ist daher beinahe unvermeidlich, daß sie für ihr Existenzrecht und das Recht, eine bestimmte Stellung einzunehmen, mit ihrer Gunst bezahlt. Deshalb ist es nur eine Frage der Nuancierung, ob sie sich nun einem Mann, inner- oder außerhalb der Ehe, verkauft oder aber vielen Männern. Ob es unsere Reformer zugeben wollen oder nicht, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Benachteiligung der Frau trägt die Verantwortung für ihre Prostitution.“8 Diese Auffassung und diese deutliche Sprache waren in der Arbeiterbewegung wirklich eine Ausnahme.

So ist es auch nicht verwunderlich, dass die wissenschaftliche Deutung dessen, was Prostitution genannt wird, sowie der Rolle dieses Gewerbes in der Gesellschaftsgeschichte9 auch in diesem Theoriespektrum bis heute kontrovers geblieben ist. Dasselbe gilt bei den Gruppen und Verbänden der Arbeiterbewegung hinsichtlich ihres politischen Umgangs mit der Frage des Sexgewerbes. So wird z. B. in dem Blatt „Rote Fahne“, herausgegeben von der Gruppe „MLPD“, für ein Verbot der Prostitution plädiert, insbesondere für die strafrechtliche Verfolgung der Freier wie in Schweden.10 Hingegen gilt der „Arbeitsplatz Prostitution“, dessen rechtliche Diskriminierung in der BRD seit 2002 aufgehoben ist, der Gewerkschaft ver.di als „ein neues Aktionsfeld. [...] Die Gewerkschaft ver.di geht von einer parteilichen Sichtweise für die Prostituierten aus: deren Interessen und der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung stehen hier im Vordergrund.“11

Prüderie, aber Beteiligung

Ich denke, dass die in Teilen der Arbeiterbewegung in aller Welt und zu allen Zeiten vorhandene Neigung, sich der Problematik der Prostitution nicht zu stellen, nicht nur mit kleinbürgerlicher Prüderie, sondern auch damit zu tun hat, dass man sich an der allgemeinen gesellschaftlichen Ächtung gewerblicher Sexdienstleistungen beteiligt, die es seit Jahrtausenden gibt und die Engels ansatzweise diagnostiziert hatte – so sehr man natürlich in „linken“ Kreisen (ebenso wie in kirchlichen Kreisen) sich auch beeilt, die angenommene soziale Situation von Prostituierten zu bemitleiden. Und diese allgemeine gesellschaftliche Ächtung wird durch das in „linken“ Kreisen darüber hinaus verbreitete bürgerliche Vorurteil verstärkt, dass Arbeitsleistungen, die nicht unmittelbar oder jedenfalls erkennbar mittelbar der Warenproduktion dienen, keine wirkliche Arbeit sind und daher auch keine Wertschätzung verdienen. Das bedeutet aber auch, dass die verbreitete Missachtung von Sexarbeiter/inne/n in sogenannten fortschrittlichen Kreisen nicht nur aus Zimperlichkeit und Ziererei gegenüber der eigenen Körperlichkeit und derjenigen der Mitlebewelt resultiert, sondern oft auch aus schierer Unkenntnis der Lebenslagen und Arbeitstätigkeiten der im Sexgewerbe Tätigen.

Ich behaupte nicht, dass das genauere Hinsehen auf diese Lebenslagen und Arbeitstätigkeiten nur Angenehmes und Förderungswürdiges zutage bringt – deswegen bedarf es ja der gewerkschaftlichen Unterstützung der Beschäftigten in diesem Wirtschaftsbereich. Es ist auch nicht zu leugnen, daß an Sexarbeit nicht selten auch Formen krimineller Gewalttätigkeit geheftet sind, mit denen sie an sich nichts zu tun hat – und zwar geheftet sein können, weil die politische Reglementierung und Diskriminierung der gewerblichen Sexdienstleistung und damit ihre fortdauernde Prostituierung (trotz des seit 2002 in der BRD geltenden „Prostitutionsgesetzes“) faktisch längst noch nicht verschwunden sind. Aber ich möchte als Sozialwissenschaftler betonen, dass wir viel zu wenig über die verschiedenartigen Beteiligten, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen im Sexgewerbe wissen – in der BRD wie europaweit. Es ist daher meines Erachtens auch dringend geboten, über die vorhandenen verdienstvollen Ansätze12 hinaus weitere differenzierte empirische Erhebungen und Untersuchungen über die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen in diesem Gewerbe durchzuführen, um der Diskriminierung der Sexarbeiterinnen zumindest im Rahmen der EU entgegenzuwirken – genauer gesagt: um zu einem Sinneswandel beizutragen und aus der verachteten Prostituierten eine anerkannte Sexdienstleistende zu machen.

Anmerkungen

1) Friedrich Engels, Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats, Im Anschluß an Lewis H. Morgans Forschungen. [Nach der vierten, ergänzten Auflage 1892] In: Marx-Engels-Werke (MEW) Bd. 21, S.25-173, Berlin (DDR) 1962, hier S.59, 69

2) August Bebel, Die Frau und der Sozialismus, Frankfurt/M. 1979, S.4, 142, 149f.

3) Clara Zetkin, Nur mit der proletarischen Frau wird der Sozialismus siegen [1896]. In: Karin Bauer, Clara Zetkin und die proletarische Frauenbewegung, Berlin (West) 1978, S.203-219, hier bes. S.208ff., 216

4) Clara Zetkin, Richtlinien für die kommunistische Frauenbewegung [1920]. In: Karin Bauer, a.a.O., S.237-266, hier S.246 und 255

5) Alexandra Kollontai, Die Situation der Frau in der gesellschaftlichen Entwicklung, Vierzehn Vorlesungen vor Arbeiterinnen und Bäuerinnen an der Sverdlov-Universität 1921, Frankfurt/M. 1975, S.225f., 228

6) Engels, a.a.O., S.61

7) Karl Marx, Das Kapital, Kritik der politischen Ökonomie, Erster Band, Berlin (DDR) 1976, S.673 (MEW Bd. 23)

8) Emma Goldman, Das Tragische an der Emanzipation der Frau, Berlin, S.48f. (Frauen in der Revolution Band 2)

9) Vgl. zur gesellschaftsgeschichtlichen und -theoretischen Interpretation von Sexarbeit und Prostitution: Margarete Tjaden-Steinhauer, Gesellschaftliche Gewalt gegen Frauen: Ehe und Prostitution. In: Das Argument 263, 47. Jg., Heft 5/6, 2005, S.184-198

10) Rote Fahne Nr. 23/06, 8.6.2006

11) Dorothea Müller, Vorwort. In: Emilija Mitrovic, Arbeitsplatz Prostitution, Bericht über die Ergebnisse der Feldstudie „Der gesellschaftliche Wandel im Umgang mit Prostitution seit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung am 1. 1. 2002“, Hrsg. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Fachbereich 13, Berlin 2004, S.1

12) Siehe vor allem: Emilija Mitrovic, Arbeitsplatz Prostitution, Bericht über die Ergebnisse der Feldstudie „Der gesellschaftliche Wandel im Umgang mit Prostitution seit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung am 1.1.2002“, a.a.O. – Die Untersuchung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes des Sozialwissenschaftlichen Frauenforschungsinstituts, Institut der Kontaktstelle praxisorientierter Forschung (SoFFI K.), (www.auswirkungen-prostitutionsgesetz.de) sowie die von der Bundesregierung zusätzlich hierzu angeforderten Gutachten sind bei Abschluß dieses Textes leider noch nicht veröffentlicht worden.


Karl Hermann Tjaden ist emeritierter Professor für Politische Ökonomie und Wirtschaftssoziologie an der Universität Kassel. Auf der internationalen Konferenz „Sexarbeit – ein Beruf mit Interessenvertretung?“ (Berlin, 7./8. Dezember 2006), die die Hans Böckler Stiftung zusammen mit der Gewerkschaft ver.di und in Kooperation mit dem BdWi veranstaltete, begrüßte er die Teilnehmer/innen im Namen unseres Verbandes. Er ist, ebenso wie Emilija Mitrovic, die die Konferenz für ver.di organisierte, Mitglied des Erweiterten Bundesvorstands des BdWi.

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