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Klaus Holzkamp

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Zurück in die Zukunft

17.07.2010: Eröffnungsbilanz schwarz-gelber Forschungs- und Innovationspolitik

  
 

Forum Wissenschaft 2/2010; Foto: Manfred Vollmer

Das forschungs- und innovationspolitische Paradigma, das schon die abgewählte Bundesregierung verfolgte, bleibt offenbar erhalten: Nicht politisches Wollen und Handeln, sondern industrielle FuE- und Produktionsinteressen von Konzernen seien entscheidend. Gesellschaftlich weithin geteilte Entwicklungsoptionen bleiben auf der Strecke. Petra Sitte und Tobias Schulze resümieren erste Eindrücke und Perspektiven.

Während der Regierungseintritt der FDP die wenigen bildungspolitischen Haltelinien der großen Koalition Makulatur werden lässt,1 vollzieht die schwarz-gelbe Innovationspolitik keine große Kursänderung. Die SPD hat in der vergangenen Legislaturperiode die forschungs- und innovationspolitische Grundrichtung von Ministerin Annette Schavan (CDU) weitgehend mitgetragen. Deren wirtschaftsfreundlicher Kurs, der auf marktliberal orientierten Denkschulen etwa eines Michael E. Porter2 gründet, wurde seit 2006 unter dem Label "Hightech-Strategie" umgesetzt.3 Der Ansatz folgt dem Kerngedanken, dass in den Zeiten globaler Arbeitsteilung und weltweiten Abbaus von Handelsbarrieren einzig die Innovationsfreundlichkeit von Standorten über deren Potenziale von privatwirtschaftlicher Wertschöpfung und Wachstum entscheidet.

Das Leitbild

Primärer Akteur sind dabei transnational agierende Konzerne, die sowohl ihre Forschungs- und Entwicklungskapazitäten wie auch ihre Produktionsstandorte prinzipiell überall auf der Welt errichten können. Diese Globalisierungsprozesse, so die Theorie, ließen traditionelle Erwartungen an eine nationale, politisch gesteuerte Innovations- und Technologieförderung, die sich dann direkt und unmittelbar in positiven Effekten für die Wohlfahrt dieses Landes niederschlage, immer wirkungsloser erscheinen. Stattdessen werde das gesamte Standortumfeld, die Governance, im internationalen Wettbewerb um Ansiedlung von industriellen FuE- sowie Produktionskapazitäten entscheidend. Die Innovations- und Technologiepolitik nimmt damit einen Perspektivwechsel ein, der nicht mehr politisch-normative Setzungen, sondern die Nachfrage großer Unternehmen nach bestimmten innovationspolitischen Unterstützungs- und Subventionsleistungen zum Ausgangspunkt politischen Handelns macht. Frieder Meyer-Krahmer, noch unter Rot-Grün ins Amt gekommener Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, beschrieb diesen Ansatz folgendermaßen: "Erst durch die Kombination von Lead-Märkten4 oder von Forschung mit hoch entwickelten Produktionsstrukturen kann sich die Bundesrepublik Deutschland als Standort für international nicht ohne weiteres transferierbare Kernkompetenzen positionieren. [...] Die Aufgaben, die sich hier stellen, gehen weit über bisherige Formen und Instrumente - wie Technologieexport oder wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit - hinaus. Komplexe Innovationsprozesse, die Technik, Organisation, Recht, Steuersystem, Verhaltensstile von Herstellern und Anwendern sowie Konsumenten betreffen, müssen durch einen systemaren Ansatz ,inszeniert' werden."5 Die Wissensgesellschaft versteht sich nach diesem Ansatz als komplexes System zur Erarbeitung und Vermarktung von Wissensvorsprüngen auf globalen Märkten. Nationale Politik müsse fragen, wie die nationalen Märkte auf Innovationen reagierten, wo bereits international sichtbare Cluster aus Forschungseinrichtungen und Unternehmen existierten, wie und wo dominante technische Standards gesetzt werden könnten, die weltweit erst mit deutlicher Verzögerung zu kopieren seien.

Ein erstes Gesamtbild

Auch die neue schwarz-gelbe Regierung verfolgt den skizzierten Ansatz und steht damit in der Kontinuität einer marktlich und wachstumsorientierten Forschungs- und Innovationspolitik seit 2002. Im Koalitionsvertrag6 wird die Weiterentwicklung der Hightech-Strategie angekündigt. Obwohl auf Nachfrage7 keine konkreten Neuerungen benannt werden, zeichnet sich doch ein Gesamtbild bereits durch den Koalitionsvertrag und die Prioritäten im Entwurf für den Bundeshaushalt 2010 ab.

Die anwendungsnahe Technologieförderung wird weiter kräftig aufgestockt. Das entsprechende Kapitel im Einzelplan des Forschungsministeriums wächst um 5,5 Prozent oder mehr als 300 Millionen €. Im Beraterumfeld der Bundesregierung wurde immer wieder die Zersplitterung der Förderpräferenzen bemängelt, sah der erste Entwurf der Hightech-Strategie doch nicht weniger als 17 priorisierte Technologiesektoren vor. Nunmehr sollen laut Koalitionsvertrag lediglich fünf "Anwendungsfelder" vorrangig unterstützt werden: Klimaschutz/Energie, Gesundheit, Mobilität, Kommunikation und Sicherheit. Im Haushalt wird jedoch weiter mit der Gießkanne das Geld in fast alle anwendungsnahen Bereiche ausgeschüttet - insgesamt 173 Millionen € Projektfördermittel alleine im Einzelplan des BMBF. Die meisten Förderbereiche erhalten zweistellige Millionenbeträge zusätzlich zum Vorjahr. Auffällig erscheinen besonders die Felder Mikrosystemtechnik (+21 Mio.), Softwaresysteme (+20 Mio.), Sicherheitsforschung (+11 Mio.), Gesundheitsforschung (+28 Mio.), Klimaforschung (+17,5 Mio.) und Umwelttechnologien (+15 Mio. €). Dazu kommen die institutionelle Förderung an Helmholtz-Gemeinschaft und die Fraunhofer-Gesellschaft sowie die FuE-Mittel etwa des Wirtschaftsministeriums. Die zusätzlichen Mittel in diesem Kapitel fließen, dem strategischen Ansatz gemäß, zumeist in so genannte strategische Partnerschaften oder Innovationsallianzen mit Unternehmensverbünden.

Als Beispiel für den "systemaren Ansatz" der Innovationsförderung soll für diese Analyse die Elektromobilität im Individualverkehr herausgehoben werden. Bereits die letzte Koalition hatte den "Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität" beschlossen und im Rahmen des Konjunkturpaketes II 500 Mio. € zusätzliche Forschungsfördermittel für 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt. Ziel sei, so hält es die Koalitionsvereinbarung fest, Deutschland zum "Leitmarkt" für Elektromobilität zu machen. Bis 2020 sollten eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen rollen. Zur Koordinierung der umfangreichen Forschungsförderung und als Kontaktadresse für die Industrie wurde im Januar 2010 eine Geschäftsstelle von Verkehrs- und Wirtschaftsministerium eingerichtet, die zudem weitere Handlungspotenziale für die Regierungspolitik identifizieren soll. Auf der Gegenseite agiert eine Unternehmensallianz aus den großen Playern der Branche mit Sitz in Deutschland. Dazu gehören etwa die Energieversorger E.on, RWE und EnBW, die Automobilhersteller Daimler, Volkswagen/Audi und BMW sowie Technologiekonzerne wie Evonik und Siemens. Die entsprechenden Verbände BDEW, VDA sowie ZVEI betreiben intensive Lobbypolitik für die staatliche Unterstützung von Elektroautos. Neben weiteren Forschungsfördermitteln fordert die Industrie Kostenzuschüsse beim Kauf von E-Autos, Steuernachlässe auf Fahrzeuge und Strom sowie die Normierung von Anschlüssen und Komponenten. Für Mai ist ein Gipfel im Kanzleramt geplant, auf dem Wissenschaft, Industrie und Politik die weiteren Schritte zu dieser "Leitmarktinitiative" verabreden wollen. Bereits vor der Verabschiedung des "nationalen Entwicklungsplanes" hatte sich der Bund mit 60 Mio. € an der "Innovationsallianz Lithium-Ionen-Batterie LIB 2015" beteiligt, deren Partner ebenfalls die genannten Konzerne waren.

Ungeklärtes

Der Aktivismus von Regierung und Industrie vollzieht sich jedoch vor dem Hintergrund vieler ungeklärter Fragen über die zu fördernde Technologie:8 die auf absehbare Zeit zur Verfügung stehende Batterietechnik begrenzt den Nutzen von Elektrofahrzeugen auf städtische Räume. Dabei sollte Individualmobilität auf Grund des Platzbedarfs, drohender Verkehrsinfarkte und der Sicherheitsaspekte gerade im urbanen Umfeld nicht als alleiniges Zukunftsmodell gehandelt werden. Als echte Alternative im Fernverkehr fallen sie auf Grund begrenzter Reichweite und schwerer Komponenten auf mittlere Frist ohnehin aus. Die CO2-Bilanz eines Elektrofahrzeugs ist im Betrieb mit dem derzeit in Deutschland angebotenen Strommix nicht besser als die eines sparsamen Benzinfahrzeugs. Dazu kommt die energie- und schadstoffintensive Produktion von Batterien und Elektromotoren. Die Kosten für die Infrastruktur des Straßenverkehrs sind zudem hoch, ihre Finanzierung wird bisher über spezifische Steuern finanziert, etwa die Mineralölsteuer. Falls keine zusätzliche Steuerbelastung auf den "Fahrstrom" erhoben wird, muss eine andere Finanzierung gefunden werden. Und nicht zuletzt konkurriert der batteriegespeiste Elektroantrieb als Technologie mit anderen Ansätzen - etwa der Brennstoffzelle oder optimierten Verbrennungsmotoren. Trotz dieser Widersprüche wird die Elektromobilität zum Ausweg aus der Krise der fossil getriebenen Massenmobilisierung stilisiert und entsprechend prioritär unterstützt. Handlungsleitend für die Innovationsförderung ist hier die angestrebte Technologie-(Markt-)führerschaft der in Deutschland ansässigen Industrie, versehen mit einem "grünen" Image. Gesellschaftspolitisch angelegte Zielsetzungen wie Klima- und Umweltschutz, weniger Flächenverbrauch des Verkehrs oder weniger versiegelte Stadträume geraten ins Hintertreffen. Kurzfristig klimaschutzfördernde Instrumente, die zudem Innovationen erzwingen, wie Tempolimits, strikte CO2-Obergrenzen für Kraftfahrzeuge, ein leistungsfähiger und innovativer öffentlicher Nah- und Fernverkehr oder die Einführung von Kerosinsteuern finden konsequenterweise keine Befürwortung in der neuen Koalition, sondern werden im Interesse der Autmobilhersteller aktiv verhindert und gebremst.

Neben der technologiespezifischen Projektförderung wird zukünftig auch das Steuersystem in den "systemaren Ansatz" der Innovationspolitik einbezogen. Unternehmensverbände fordern seit langem, dass der Staat private Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (FuE) durch Steuerboni begünstigen solle. Begründet wird dies mit der Standortkonkurrenz besonders innerhalb der OECD-Staaten, von denen drei Viertel unterschiedliche Konzepte zur steuerlichen Forschungsförderung anwenden. Mit diesen Maßnahmen wird die Steigerung der privaten FuE-Ausgaben angestrebt,9 von der eine Potenzierung des wirtschaftlichen Wachstums erwartet wird. Wolle Deutschland, so die Begründung, unter den ersten Rängen der Technologienationen mitspielen, sei dieses Instrument unverzichtbar. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnten auf diese Weise unbürokratischer als über Projektförderung in ihren FuE-Aktivitäten unterstützt werden.

Union und FDP, aber auch SPD und Grüne haben sich diese Argumentation zu eigen gemacht; letztere wollen immerhin Großunternehmen von der Förderung ausnehmen. Ministerin Schavan kündigte nach den Koalitionsverhandlungen an, bereits 2010 Steuerboni auf die FuE-Personalkosten einführen zu wollen. Das Entlastungsvolumen, also die Steuermindereinnahmen der öffentlichen Hand, sollten mindestens zwei Milliarden € jährlich betragen.10 Zum Vergleich: Für neue Studienplätze gibt der Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 nur etwa 250 Millionen € jährlich aus. Während KMU 15 Prozent der FuE-Personalkosten gutgeschrieben bekämen, sollten große Unternehmen zehn Prozent erhalten.

Begründung? Gründe!

Bei genauerer Analyse lässt sich keine objektive Begründung für eine solche Steuersubvention herleiten, die den Verdacht der bloßen Subventionspolitik ausräumt. Im internationalen Vergleich kann ein grundsätzlicher "Erfolg" nicht mal im Sinne der von Schwarz-Gelb proklamierten Ziele bestätigt werden: Gerade die Länder, die besonders viel in Bildung und Grundlagenforschung investieren und keine spezifischen Steuerermäßigungen gewähren, stehen in der Summe ihres Innovationspotenzials besonders gut da - Schweden, Finnland und die Schweiz etwa. Diese Länder erreichen besonders hohe Werte industrieller FuE-Ausgaben ohne spezielle steuerliche Förderung. Umgekehrt schaffen es einige Nationen seit Jahren nicht, trotz steuerlicher Förderung bessere Ergebnisse zu erzielen, sondern zeigen geringe, zum Teil weiter abnehmende Anteile.11 Das betrifft zum Beispiel die Niederlande und Großbritannien. Die Hebelwirkung einer steuerlichen Förderung auf die privaten FuE-Ausgaben kann nicht universal belegt werden. Vielmehr bettet sich eine solche Förderung in das gesamte innovationspolitische Umfeld ein. Eine starke induktive Wirkung von Steuerboni ist besonders in der Bundesrepublik mehr als zweifelhaft. Deutschland hat bereits jetzt eine dramatisch niedrige Steuerlast für Unternehmen, nachdem der Körperschaftssteuersatz unter Schwarz-Rot auf 15 Prozent gesenkt wurde. Auch die Einkommenssteuer, die für Personengesellschaften zur Anwendung kommt, ist massiv gesunken. Schon durch diese radikale Steuersenkungspolitik fehlen der öffentlichen Hand die Mittel, um gesellschaftlich essenzielle Aufgaben wie Bildung und eine freie Grundlagenforschung finanzieren zu können. Weitere Steuersenkungen sind auch aus gesellschaftspolitischer Sicht kaum zu legitimieren. Die steuerliche Förderung von FuE stellt weder die Arbeitsplatzbilanz noch sozial-ökologische Basisziele in den Vordergrund, sondern ausschließlich die Steigerung der unternehmerischen Wertschöpfung. Weder sichern oder schaffen Innovationen in jedem Fall Arbeitsplätze, noch fördern sie stets wünschenswerte Entwicklungen.12 Nicht mal aus Sicht der im Koalitionsvertrag als besonders unterstützenswert benannten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) trifft das Instrument das richtige Ziel. Zu Recht befürchtet etwa der Verband innovativer Unternehmen (VIU), dass die Gegenfinanzierung für die Steuerausfälle zu Lasten der besonders in Ostdeutschland existenziell wichtigen KMU-Projektförderung erfolgen würde. Dieser Vorschlag war aus den Reihen der FDP und des BDI gekommen.13 Neben der Bundesregierung befassen sich auch die Wirtschaftsminister der Länder mit dem Konzept der steuerlichen FuE-Subventionierung, so dass trotz einer Rekordneuverschuldung von fast einem Drittel des Bundeshaushalts die Bemühungen der Wirtschaftslobby wohl weitere Früchte tragen werden.

Im Bereich der institutionellen Forschungsförderung greifen Union und FDP ein Projekt der vergangenen Legislaturperiode auf - das so genannte Wissenschaftsfreiheitsgesetz. Hinter diesem pathetischen Namen verbirgt sich vor allem die Deregulierung der außeruniversitären Forschungslandschaft. Bereits 2008 hatte die große Koalition ein solches Gesetz vorbereitet, blieb dann jedoch nach einer Blockade von Finanz- und Innenressort mit den Deregulierungsvorhaben auf der untergesetzlichen Ebene.14 Das Ziel der Bemühungen ist die weitgehende haushalts-, personal-, tarif-, bau- und beteiligungsrechtliche Autonomie der Forschungseinrichtungen. Auch hier befolgt die Koalition vor allem Wünsche ihrer Klientel - in diesem Fall der Präsidien und Leitungen in den Wissenschaftsorganisationen. Diese fordern seit langem, die Institute und Organisationen wie private Unternehmen führen zu können. Wichtigstes Element dabei ist die Möglichkeit zu unbegrenzt individuell aushandelbaren Gehältern für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mittels der Abschaffung des so genannten Vergaberahmens und der Personalbudgets bzw. der Stellenpläne. Bisher ist geregelt, dass die Summe der Personalausgaben auf einen entsprechend festgelegten Pool oder auch einen festen Plan von Stellen aufzuteilen ist. Die genannten Maßnahmen würden den Leitungen die Chance geben, bei gedeckelten Budgets nur noch wenige, aber sehr teure Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt zu rekrutieren. Auch in diesem Bereich wird die Notwendigkeit zur Deregulierung mit den Zwängen eines globalen Wettbewerbs begründet. Man sei, so die Argumentation der Präsidenten, nur wettbewerbsfähig, wenn man die gleichen Konditionen wie etwa Harvard, Oxford oder die ETH Zürich anbieten könne. Dazu gehört auch, sich bei den Bau- und Ausrüstungsinvestitionen flexibel nach den Anforderungen der Exzellenzen zu richten.

Wissenschaft als Wertschöpfungsmagd

Die Schattenseiten eines solchen Kurses, bei dem die Grenzen zwischen treibenden und getriebenen Akteuren verschwimmen, liegen auf der Hand: Während an der vermeintlichen Spitze ein ruinöser Abwerbungswettlauf15 Fahrt gewinnt, werden die Bedingungen für alle anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, insbesondere im Mittelbau- und Nachwuchsbereich, immer prekärer. Mitbestimmungsregelungen müssen einem Top-down-Management weichen. Das BMBF entzieht sich zunehmend der politischen Verantwortung bei der Steuerung der Wissenschaftsorganisationen, die über einen Etat von insgesamt 5 Mrd. € jährlich verfügen. Mit der steigenden Autonomie der Einrichtungen werden zudem keinerlei vertragliche Leistungs- oder Qualitätsanforderungen durch die öffentlichen Träger und Geldgeber verbunden. Wissenschaftsimmanente, vor allem aber marktliche Anreize ersetzen das Steuerungsvakuum, das der Staat hinterlässt. Nicht nur Forscherinnen und Forscher verhalten sich wie Teilnehmer eines globalen Wissen(schaftler/innen)marktes, auch die Institutionen unterwerfen sich privatwirtschaftlichen Handlungsmaximen. Eine weitgehende Ermöglichung von Beteiligungen an Privatunternehmen im Rahmen eines Wissenschaftsfreiheitsgesetzes würde hier neue Dimensionen eröffnen. Außeruniversitäre Institute könnten sich etwa in den Zeiten eines kaum existierenden Marktes für Wagniskapital an riskanten Ausgründungen ihrer Biotechnologiespezialisten beteiligen oder deutsche Konzerne bei der Gründung von FuE-Tochtergesellschaften im Ausland unterstützen.

Die Wissenschaftspolitik von Schwarz-Gelb ordnet sich auch im Bereich der institutionellen Forschungsförderung im Sinne des genannten "systemaren Ansatzes" der treibenden Kraft privater Wertschöpfungsprozesse unter. Ein modernes, von gesellschaftlichen Bedarfen ausgehendes Leistungs- und Anforderungsprofil an die außeruniversitäre Forschung, das in entsprechenden Steuerungsstrukturen umzusetzen wäre, haben weder die Regierung noch die Koalitionsmehrheit im Parlament entwickelt. Dies verweist auf die umfangreichen Leerstellen im Portfolio schwarz-gelber Forschungs- und Innovationspolitik: Die extrem prekäre Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und des Mittelbaus in Deutschland, die nur schleppend vorankommende Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft, das Abhängen der nord- und ostdeutschen Hochschulforschung durch die Exzellenzinitiative insbesondere im Grundlagenbereich oder auch die großen Überlebensschwierigkeiten der differenzierten sozial- und geisteswissenschaftlichen Forschungslandschaft unter dem Druck der Drittmittelförderung sind für die "bürgerliche" Koalition keine Themen. Während dies so zu erwarten war, erstaunt die vorläufige Zurückhaltung bei umstrittenen wissenschaftsethischen Fragestellungen. Die FDP konnte der Union bisher außer formalen Bekenntnissen etwa zur grünen Gentechnik, zur industriellen Biotechnologie, zur embryonalen Stammzellforschung, zur Fusions- und zur kerntechnischen Sicherheitsforschung keine weiteren Liberalisierungsschritte abringen. Die Lobbykratie wird jedoch auch in diesem Feld Mittel und Wege finden, ausbalancierte gesellschaftliche Konsense aufzuschnüren. Beratungsgremien wie die "Forschungsunion Wirtschaft-Wissenschaft"16 sichern die Verbindung aus den Konzernzentralen in die Entscheidungsgremien der öffentlichen Wissenschaftspolitik.

Anmerkungen

1Vgl. Maiwald, Johanna: Das Ende der Bildungsexpansion. Zur Bildungspolitik der schwarz-gelben Koalition. In: Forum Wissenschaft 4/2009.

2Porters Basiswerk "The Competitive Advantage of Nations" (1990) und aufbauende Texte werden breit rezipiert. Porter untersucht die Wettbewerbsbedingungen einer zunehmend international arbeitsteiligen Ökonomie. Er bewertet die Entwicklung von Wirtschaftsstandorten anhand ihres Potenzials gewachsener Innovationsstrukturen und stellt Vorteile für hochspezialisierte Standorte fest, deren öffentliche und private FuE-Einrichtungen bzw. weitere Infrastrukturen kohärent abgestimmt sind. Porter geht davon aus, dass Wettbewerbsvorteile einzelner Regionen immer wieder neu erarbeitet werden müssen, da sich auf globalen Märkten schnell Nachahmer für innovative Produkte und Strategien finden.

3Zur Analyse: Sitte/Schulze: Wachstum statt Nachhaltigkeit. Zur Hightech-Strategie der großen Koalition. In: Mocek, Reinhard: Technologiepolitik und kritische Vernunft. Wie geht die Linke mit den neuen Technologien um? rls Manuskripte 79. Berlin 2008. S.176 - 185.

4Lead-Markets bzw. Leitmärkte sind einer der Schlüsselbegriffe der Hightech-Strategie. Sie bezeichnen Technologiemärkte, die sich sowohl angebots- wie auch nachfrageseitig besonders integrationsfähig für neue profitversprechende Technologiesprünge aufstellen.

5Meyer-Krahmer, Frieder: Handlungsspielräume und Modernisierungserfolge nationaler Technologie- und Innovationspolitik. In: Technikfolgenabschätzung - Theorie und Praxis. Heft März 2005. S.13f. Erweiternd dazu auch Kuhlmann/Shapira: How is Innovation Influenced by Science and Technology Policy Governance? Transatlantic Comparisons. In: Hage/Meeus (Hrsg.): Innovation, Science and Institutional Change. A Research Handbook. Oxford 2006.

6Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP: "Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.". Online unter www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf

7Antwort auf die Kleine Anfrage "Innovationspolitische Vorhaben der Bundesregierung". Bundestagsdrucksache 17/438.

8Siehe dazu: Friedrich, A./Petersen, R.: Der Beitrag des Elektroautos zum Klimaschutz. Wunsch und Realität. Studie im Auftrag der Delegation DIE LINKE im Europäischen Parlament. Online unter www.dielinke-europa.eu/fileadmin/PDF/MEP_Materialien/Gutachten.pdf (Zugriff 8.2.2010).

9) Das Ziel einer Steigerung der Gesamtausgaben für FuE auf drei Prozent vom BIP bis 2010 ist auch Teil des so genannten Lissabonprozesses auf EU-Ebene. Dabei vereinbarten die Regierungen nicht nur innovations-, sondern vor allem wachstums- und beschäftigungspolitische Ziele. Die Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes (2000) sind das Schlüsseldokument dieser Strategie unter www.europarl.europa.eu/summits/lis1_de.htm (Zugriff 8.1.2010) und begründeten auch diverse Maßnahmen der rot-grünen Regierungsperiode, etwa die Agenda 2010. Das so genannte Drei-Prozent-Ziel ist jedoch nicht zu halten. Im europäischen Durchschnitt wurden 2007 1,85 Prozent des BIP für FuE ausgegeben. Derzeit wird die Nachfolgevereinbarung zum Lissabonprozess diskutiert.

10) Handelsblatt vom 30.10.2009

11) Zum internationalen Vergleich: Astor/Heimer: Mehr Innovationen durch steuerliche Anreize? Ein internationaler Vergleich. Prognos Studien Innovation. Basel et al. 2008.

12) Vgl. zu dieser Argumentation: Rede von Petra Sitte im Plenum des Bundestages.
Online unter www.petra-sitte.de/fileadmin/17._Wahlperiode/Reden/Rede_17.12.pdf

13) FDP-Vizevorsitzender Pinkwart in: Handelsblatt vom 27.10.2009. Pikant erscheint in diesem Zusammenhang, dass ein internes Protokoll aus Gremien des BDI vom 27.10. bekannt wurde, in dem besonders Pinkwart, aber auch das BMWi "gewonnen" werden sollten, sich gegen eine Einschränkung der Steuerboni auf KMU einzusetzen. Als Gegenfinanzierung könne das im Rahmen der Konjunkturprogramme gerade erst ausgeweitete Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - ein technologieneutrales Projektförderprogramm - eingestellt werden. Das Protokoll liegt den AutorInnen vor.

14) Zu den Maßnahmen: BMBF: Eckpunkte der Initiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz. Online unter www.bmbf.de/pub/eckpunkte_wissenschaftsfreiheitsgesetz.pdf (letzter Zugriff 18.01.2010) Ein Eindruck von der Kampagne: Schwägerl, Christian: Absurde Hindernisse. In: Spiegel 10/2008.

15) Vorsichtige Kritik übt daran auch der Vorsitzende des Wissenschaftsrates: Strohschneider, Peter: Konkurrenz von Interessen. Internationale Mobilität in der Wissenschaft. In: Forschung und Lehre 2/2010. S.84ff.

16) Siehe www.forschungsunion.de .



Dr. Petra Sitte ist Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE - direkt gewählt für den Wahlkreis Halle/Saale. Die promovierte Volkswirtin ist forschungs- und technologiepolitische Sprecherin der Fraktion.
Tobias Schulze studierte Literatur- und Politikwissenschaft und arbeitet als Referent für Forschungs- und Technologiepolitik bei der Fraktion DIE LINKE.

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