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Klaus Holzkamp

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Vorratsdatenspeicherung

15.02.2008: Schritte zur Überwachungsgesellschaft

  
 

Forum Wissenschaft 1/2008; Foto: Reinhard Keller

Trauermärsche von KritikerInnen der Telekommunikationsdatenspeicherung, eine Kranzniederlegung und der Zug eines „Bundessarges“ begleiteten einen aktuellen und besonders in die Privatsphäre eingreifenden Vorgang: Die Gesetzesänderungen zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung sind in Kraft. Als weiteren Schritt auf dem Weg in die Überwachungsgesellschaft werten kritische BeobachterInnen sie. Erste Verfassungsbeschwerden sind eingereicht. Werner Hülsmann analysiert die – geplante wie schon reale – Telekommunikations-Überwachung und den Widerstand gegen sie.

Gerade noch rechtzeitig für dessen Inkrafttreten für 2008 hatte der Bundespräsident das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ unterschrieben. Silvester 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, trat es zum 1. Januar 2008 in Kraft. Hinter der klanglosen Bezeichnung „Richtlinie 2006/24/EG“ verbirgt sich die heftig umstrittene Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung.

Nun muss, „wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt“1, für sechs Monate auf Vorrat speichern, wer wann wie lange mit wem telefoniert hat, wer wann wem eine SMS gesandt hat. Bei Mobilfunkgesprächen und SMS-Versand bzw. Empfang sind auch die Standorte der mobilen Endgeräte zu speichern. Vom 1. Januar 2009 an müssen auch E-Mail-Dienstleister erfassen und für sechs Monate auf Vorrat speichern, wer wann wem eine E-Mail gesandt hat, wer wann seine E-Mails abholt und welche IP-Nummern bei diesen Vorgängen verwendet werden. Internetzugangsanbieter müssen ab diesem Zeitpunkt auf Vorrat speichern, wer wann welche IP-Nummer zugeordnet bekam. Ebenfalls ab 2009 müssen die Verkehrsdaten bei der Internettelefonie gespeichert werden.

Hoffnung Verfassungsgericht?

Direkt nach der Veröffentlichung des Gesetzes zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung reichten die ersten acht von mittlerweile etwa 30.000 Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz beim Bundesverfassungsgericht ein. Die über 150-seitige Beschwerdeschrift2 beantragt auch, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. Zur Begründung führen die Kritiker und Kritikerinnen im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an, „das Gesetz lasse massive Kommunikationsstörungen in Deutschland befürchten.“ Zum ersten würden alle Bürgerinnen und Bürger grundlos wie potenzielle Straftäter/innen behandelt, was die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung aufhebe. Zum zweiten stelle es einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Kommunikationsverhalten von 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen. Zum dritten drohe Journalistinnen und Journalisten der Abbruch von Informantenkontakten. Beratungseinrichtungen wie die Telefonseelsorge befürchten, dass sich weniger Menschen in Not trauen, sich telefonisch oder per E-Mail an diese Einrichtungen zu wenden. Strafverfolgern drohe der Wegfall anonymer Anzeigen und Hinweise, Regierungskritikern das Ende unkomplizierter Kommunikation und Internetsurfer/innen Ermittlungen wegen des Besuchs vermeintlich verdächtiger Internetseiten. Sensible Kontakte und Kommunikationen könnten nur noch durch persönliche Treffen abgewickelt werden oder müssten insgesamt unterbleiben. Mit der unbefangenen Kommunikation gehe – so die Aussage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung – „die unverzichtbare Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens verloren“.

Neben dieser Massenverfassungsbeschwerde, die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiiert wurde3, sind weitere Verfassungsbeschwerden u.a. von Politikern sowie einem Rechtsanwalt und ehemaligen Innenminister angekündigt worden. Letzterer ist bezüglich der Erfolgsaussichten des Antrags auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung weniger optimistisch als die Juristen im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Eine Ablehnung der beantragten einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht erlaubt somit noch keinerlei Hinweise auf die Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren.

Überwachungsmaßnahmen

Auch wenn die Einführung der Vorratsdatenspeicherung für sich alleine betrachtet schon „einen Dammbruch auf dem Weg in die Überwachungsgesellschaft“4 darstellt, ist die Vorratsdatenspeicherung ein Schritt unter vielen. Andere Schritte sind:

  • Die Anti-Terror-Datei5, am 4. September 2006 von der Innenministerkonferenz beschlossen, ist eine gemeinsame Datei, die von allen bundesdeutschen Polizeien und allen 19 Geheimdiensten des Bundes und der Länder mit Inhalten gefüllt und genutzt werden soll. Sie führt zu einer verstärkten Verzahnung von Polizei und Geheimdiensten – unter Missachtung des Verfassungsgebots einer strikten Trennung dieser beiden Arten von Staatsschutzbehörden.
  • Einführung der bundesweiten lebenslang eindeutigen Steuernidentifikationsnummer (Steuer-ID)6: Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesrepublik Deutschland erhalten sie. Sie gilt von der Geburt bis über den Tod hinaus. Um diese Steuer-ID erstellen und zuteilen zu können, übermitteln alle Meldebehörden in der Bundesrepublik Deutschland dem Bundeszentralamt für Steuern die Daten aller in ihrem Zuständigkeitsbereich im Melderegister registrierten Einwohnerinnen und Einwohner.
  • Elektronischer Reisepass mit biometrischen Daten7: In einem ersten Schritt wurde 2005 die Erfassung der biometrischen Merkmale des Gesichts eingeführt, ein zweiter Schritt führt 2007 zur Erfassung der biometrischen Merkmale der Fingerabdrücke. Diese Daten werden auf einem RIFD-Chip im Ausweis gespeichert.
  • Genanalysen: In immer mehr Fällen werden DNA-Analysen an Beschuldigten – aber auch Massengentests – durchgeführt. Einige Politikerinnen und Politiker fordern, von allen Straftätern und Straftäterinnen diesen genetischen Fingerabdruck zu nehmen, unabhängig davon, ob es sich um einen Ladendieb oder eine Schwerverbrecherin handelt.
  • Online-Durchsuchungen und Onlineüberwachung: In Nordrhein-Westfalen ist es bereits Gesetz, auf Bundesebene ziert sich die SPD noch. Das 2007 geänderte Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen erlaubt dem dortigen Verfassungsschutz, mit spezieller S
  • chadsoftware (dem sogenannten Bundestrojaner) heimlich in PCs einzudringen und diese zu untersuchen sowie zu überwachen. Mit der z. Zt. geplanten Änderung des BKA-Gesetzes soll auch das BKA diese Befugnis erhalten, da es laut Beschluss des Bundesgerichtshof vom Februar 2007 bislang keine Rechtsgrundlage für Onlinedurchsuchungen gebe. Sowohl BKA wie Geheimdienste des Bundes haben derartige Onlinedurchsuchungen bereits durchgeführt.

  • Online-Zugriff auf Melderegister.
  • Präventive Einschränkung der Freizügigkeit: So reicht beispielsweise ein Eintrag in der Datei „Gewalttäter Sport“, um die Ausreise aus Deutschland für einen Besuch in einem der Nachbarländer zu verhindern. Dabei ist es ein leichtes, ungerechtfertigterweise in die Datei Gewalttäter Sport eingetragen zu werden, aber sehr schwer, einen solchen ungerechtfertigten Eintrag wieder löschen zu lassen.
  • Rasterfahndungen: Im Rahmen des Kampfes gegen den „Internationalen Terrorismus“ und die „organisierte Kriminalität“ wurde die Rasterfahndung wieder eingeführt.
  • Immer stärkere Ausweitung der Videoüberwachung8 öffentlicher Plätze und Verkehrsmittel.
  • Bestrebungen, eine zweckfremde Nutzung des LKW-Mautsystems für die Verfolgung von Straftaten gesetzlich einzuführen.
  • Flugdatenvorratsspeicherung: Im November 2007 stellte EU-Innenkommissar Frattini die Pläne der EU vor, die Daten sämtlicher Flugreisen zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten verdachtsunabhängig zu registrieren und 13 Jahre lang in Datenbanken speichern zu lassen. Ein entsprechender Vorschlag zur Umsetzung in Deutschland liegt dem Bundesrat zur Beratung vor. Am 31. Januar wurde er in dessen Innenausschuss beraten.9
  • Geplante Einführung eines Personalausweises mit biometrischen Daten: Es steht zwar noch nicht fest, wann genau der elektronische Personalausweis kommen wird. Dass er aber kommen wird, ist – zumindest für die Politik – sicher. Derzeit ist damit zu rechnen, dass der elektronische Personalausweis mit biometrischen Daten 2009 oder 2010 eingeführt werden wird.
  • Eines ist allen Maßnahmen gemeinsam: Sie sollen zu mehr Sicherheit führen und den Staat im „Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität“ stärken. Für keine der Maßnahmen wurde bisher der Beweis erbracht, dass sie tatsächlich effektiv und für die Terrorbekämpfung erforderlich wären. Daher stellt sich die Frage, warum diese Maßnahmen realisiert werden sollen. Blinder Aktionismus alleine reicht zur Erklärung schon lange nicht mehr aus.

    Quer zur Verfassung

    Bereits 1983 stellte das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Volkszählungsurteil fest: „Individuelle Selbstbestimmung setzt aber – auch unter den Bedingungen moderner Informationsverarbeitungstechnologien – voraus, daß dem Einzelnen Entscheidungsfreiheit über vorzunehmende oder zu unterlassende Handlungen einschließlich der Möglichkeit gegeben ist, sich auch entsprechend dieser Entscheidung tatsächlich zu verhalten. Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.“10

    Während Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts den Politikerinnen und Politikern noch zugute gehalten werden konnte, dass diese wesentlichen Passagen des gesprochenen Verfassungsrechts bei ihnen in Vergessenheit geraten waren, ist inzwischen zu befürchten, dass insbesondere die Innenpolitikerinnen und Innenpolitiker genau wissen, was sie tun, dass also eines der Ziele ihrer „Sicherheitspolitik“ die Reduzierung der Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger ist. Bestätigt wird diese Annahme durch die Geschehnisse am Rande des G8-Gipfels. Die Maßnahmen der Staatsanwaltschaften und der Bundesanwaltschaft gegen die G8-Kritikerinnen und Kritiker hatten offensichtlich auch – vielleicht sogar in erster Linie – den Zweck, den Protest gegen den G8-Gipfel zu kriminalisieren und unbescholtene Bürgerinnen und Bürger von der Teilnahme an Kundgebungen und Veranstaltungen abzuhalten. Teilweise waren die Maßnahmen rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stellte im Dezember 2007 z.B. fest, die Durchsuchungen auf Antrag der Bundesanwaltschaft von Mitgliedern der globalisierungskritischen Bewegung im Vorfeld des G8-Gipfels seien rechtswidrig gewesen.11 Tatsache ist, dass die aufgeführten Maßnahmen zu immer mehr Überwachungsdruck bei den Bürgerinnen und Bürgern führt. Es mehren sich auch die Anfragen bei den Bürgerrechtsorganisationen der Art: Kann es Nachteile für mich bringen, wenn ich mich bei Ihnen engagiere?

    Die geplante Einführung der Vorratsdatenspeicherung hat – wie auch die immer neuen „Antiterrorpläne“ von Bundesinnenminister Schäuble – zu einer ungeahnten Sensibilisierung der Bevölkerung in Datenschutzfragen geführt. Die Bereitschaft, aktiv zu werden gegen Überwachung und für den Erhalt der Privatsphäre, war vermutlich seit dem Volkszählungsboykott 1983 noch nie so groß wie heute. Im September 2007 demonstrierten z.B. in Berlin über 15.000 Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung und für die EURung ihrer Privatsphäre.

    Allein dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung12, der sich Ende 2005 auf dem Chaos Communication Congress in Berlin von einigen Datenschutzaktiven aus Vereinen und Initiativen wie Netzwerk Neue Medien (NNM), FoeBuD, Chaos Computer Club, STOP1984 und Humanistische Union (HU) gründete, gehören heute über 1.500 Bürgerinnen und Bürger an, die sich in über 40 Ortsgruppen engagieren. Niemand konnte vorhersehen und viele überraschte, dass sich sehr rasch immer mehr Menschen dem Arbeitskreis anschlossen, die bislang in keiner anderen Organisation und in keinem anderen Verein organisiert waren. Die meisten Bürgerrechtsvereine können von derartigen Mitgliederzuläufen vermutlich nur träumen. Die Bereitschaft der „Mitglieder“, mitzumachen und selbst Aktionen zu organisieren, ist ungewöhnlich hoch.

    Was zählt, ist Freiheit

    Bundesinnenminister Schäuble hat zwar den Bundessarg nicht angenommen, den ihm der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am 6. Januar 2007 in München anlässlich der unter dem Titel „Was zählt, ist Sicherheit“ stattfindenden Wahlkampfveranstaltung des Münchner Oberbürgermeisterkandidaten Josef Schmid übergeben wollte. Schäuble erklärte sich aber auf Nachfrage einer Journalistin des Bayerischen Rundfunks bereit, mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Dialog zu treten. Den „Bundessarg“ begleiteten Demonstrantinnen und Demonstranten in der Woche vom 31.12.2007 bis zum 6. Januar 2008 auf einem Trauermarsch von Hamburg aus über Kassel, Frankfurt und Ulm nach München; bundesweit nahmen Hunderte von Menschen die Gelegenheit wahr, „Abschied von der Privatsphäre zu nehmen“.

    Auch wenn die aktuelle Politik das Gegenteil vermuten ließe: Die Zeiten der Akzeptanz von immer mehr Überwachung sind offensichtlich vorbei. Immer weniger Bürgerinnen und Bürger lassen sich von der Politik für dumm verkaufen. Immer mehr Menschen sprechen sich gegen mehr Überwachung und für mehr Freiheit aus. Und dies, obwohl Politiker und Politikerinnen der großen Koalition mit immer neuen Falschaussagen versuchen, die Bürgerinnen und Bürger von mehr Überwachung zu überzeugen. Die Falschaussagen13 von Bundesinnenminister Schäuble und Bundeskanzlerin Merkel vom vergangenen Januar zu den Ermittlungserfolgen der Münchner Polizei sind offensichtlich nur die Spitze des Eisbergs.

    Der starke und kreative Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung und die ausufernde Überwachung machen Mut und lassen hoffen: Der Weg in die Überwachungsgesellschaft kann noch gestoppt werden. Hierzu bedarf es allerdings der anhaltenden Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger, denen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch etwas wert sind.

    Anmerkungen

    1) § 113a TKG Abs. 1

    2) www.starostik.de/downloads/verfassungsbeschwerde-vorratsdatenspeicherung.pdf (12.01. 2008)

    3) Vgl. verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de (12.01.2008)

    4) Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar am 27. August 2007 in Kiel

    5) Vgl. verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de (12.01.2008)

    6) Vgl. www.bigbrotherawards.de/2007/.pol (12.01.2008)

    7) Vgl. www.bigbrotherawards.de/2005/.life (12.01.2008)

    8) Vgl. www.bigbrotherawards.de/2005/.tec (12.01.2008)

    9) Zum aktuellen Stand bei Drucklegung vgl. www.heise.de/newsticker/suche/ergebnis?rm=result;words=Fluggastdaten;q=Fluggastdaten;url=/newsticker/meldung/103065/

    10) BVerfGE, 65,1 Abschnitt C II, zitiert nach www.datenschutz-berlin.de/gesetze/sonstige/volksz.htm (12.01.2008), Hvhbg. vom Autor

    11) Beschluss des BGH vom 20.12.2007, Aktenzeichen StB 12/07, 13/07 und 47/07

    12) www.vorratsdatenspeicherung.de (12.01. 2008)

    13) Vgl. www.heise.de/newsticker/meldung/101345 (12.01.2008).



    Dipl.-Informatiker Werner Hülsmann, Konstanz, ist selbstständiger Datenschutzberater und Vorstandsmitglied des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. (www.fiff.de) sowie der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. (www.datenschutzverein.de). Er ist zudem aktiv im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (www.vorratsdatenspeicherung.de).

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