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Männliche Dominanzgesellschaft

18.09.2017: Merkzettel zum Thema Frauen und Gesellschaft

  
 

Forum Wissenschaft 3/2017; Haeferl – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org

Auch wenn das bundesdeutsche Grundgesetz in Artikel 3 die Gleichberechtigung von Männern und Frauen festschreibt, so besteht doch kein Zweifel daran, dass diese in vielen Lebensbereichen (noch?) nicht durchgesetzt worden ist. Und dies betrifft nicht nur die Repräsentanz in Aufsichtsräten, ungleiche Bezahlung von Lohnarbeit oder die Übernahme von Care-Tätigkeiten. Margarete Tjaden-Steinhauer präsentiert neun Merkzettel zum gesellschaftlichen Status der Frauen in der Bundesrepublik.

Eins

Zweifellos leben etwa die deutschen Staatsbürger*innen heute zusammen mit Nicht-Staatsbürger*innen in einer Gesellschaft und zweifellos ist mit diesem Begriff etwas anderes gemeint als das politische Staatswesen "Bundesrepublik Deutschland". Über die gesellschaftlichen Funktionen dieses Staatswesens, das gewissermaßen auf der Gesellschaft thront, wissen seine Einwohner*innen - Staats- und Nicht-Staatsbürger*innen - mehr oder weniger Bescheid. Aber was oder wer ist und treibt die deutsche Gesellschaft? Diese Frage stellen sich die wissenschaftlichen Expert*innen in jeder Generation aufs Neue. Dem Wort Gesellschaft werden im deutschen wie in anderen Fällen Attribute beigefügt wie z.B. "bürgerlich", "kapitalistisch", "sozialistisch". Unter diesen attribuierten Begriffen verweist der Terminus "bürgerliche Gesellschaft" auf die historische Dimension seines Gegenstandes, führt aber nicht aus dem Schatten des Staatswesens heraus. Dies gilt auch für den Begriff "sozialistische Gesellschaft". Begriffe wie "kapitalistische Gesellschaft", "Klassengesellschaft", "Bildungsgesellschaft", "Schichtungsgesellschaft" oder auch "Wertegesellschaft" richten das Augenmerk zwar auf Eigenheiten der Zusammenhänge der sozialen Interaktionen der deutschen Gegenwartsgesellschaft als solcher, nehmen aber nicht diese als Ganze in den Blick. Ein Begriff, der diese Gesellschaft auf umfassende Weise benennt, ist nicht vorhanden. Anders verhält es sich mit der gegenwärtigen deutschen Staatsgewalt, die die Bezeichnung "Bundesrepublik Deutschland" trägt. Nun soll hier die oben aufgeworfene Frage nicht beantwortet werden. Es sollen lediglich ein paar Gedanken festgehalten werden, die einen ganz vorläufigen Versuch darstellen, eine Antwort auf die Frage zu geben, wie denn zu verfahren sei, wenn man/frau zu einem Verständnis des gegenwärtig auf dem Globus dominierenden Typs von Gesellschaft gelangen möchte - insbesondere im Hinblick auf den gesellschaftlichen Status der Frauen.

Zwei

Wenn wir Betrachtungen über diese Gesellschaften anstellen, müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass wir sie unter zwei Aspekten zu betrachten haben: unter einem, den wir als institutionellen und einem, den wir als interaktionellen bezeichnen können. Als Institutionen gesehen, stellen sie Zusammenhänge von herrschaftlichen Verhältnissen dar, d.h. Gewohnheiten faktischer gesellschaftlicher Über- und Unterordnung, die vermittels symbolischer Rechtfertigungen verfestigt werden. Die Entstehung und der Werdegang dieser beiden Phänomene sind im Großen und Ganzen noch aufzudecken. Unter dem interaktionellen Gesichtspunkt betrachtet, stellen sie Zusammenhänge sozialer Interaktionen von individuellen menschlichen Lebewesen dar, die als solche Teil der natürlichen Umwelt sind und deren umweltliche Aktivitäten der Erhaltung ihrer Existenz dienen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass heutzutage die Wahrnehmung und das Verhalten der sozialen Interakteur*innen, die uns als Individuen unmittelbar vor Augen sind, und die Art und Weise ihrer sozialen Interaktionen bereits herrschaftlich-institutionell präformiert sind. Gesellschaften wie die gegenwärtige deutsche können demnach, allgemein gesehen, verstanden werden als ein Zusammenhang herrschaftlicher Verhältnisse, die durch die sozialen Interaktionen der menschlichen Individuen aufrecht erhalten werden. Diese interagieren als natürliche Lebewesen der natürlichen terrestrischen Umwelt, deren Dargebote für ihre verschiedenen existenziellen Bedarfe wie Kleidung, Nahrung und Wohnung nicht nur bereitstehen, sondern die von ihnen auf vielfältige Weise auch artifiziell manipuliert werden. Die herrschaftlichen gesellschaftlichen Verhältnisse manifestieren sich in einer hierarchischen Differenzierung der sozialen Interakteur*innen sowie in zwanghaften Über- und Unterordnungen der individuellen Akteur*innen untereinander.

Drei

Die "Ehe für alle" hat den Zweck, die herrschaftliche Verfügung über das weibliche Prokreationsvermögen in einer zeitgemäßen Rechtsnorm festzuschreiben. Die patriarchale Familie, die seit ein paar tausend Jahren Einzug in die menschlichen Gesellschaften gehalten hat, wird modernisiert, damit den Frauen das eheliche Joch der prokreativen Dienstbarkeit vor der Stirn erhalten bleibt. Das vom Bauern zwecks landwirtschaftlicher Ausbeutung ins Joch gespannte Rind war in meiner Kinder- und Jugendzeit auf dem Land allenthalben noch zu beobachten. Und dieses Joch mit der Ehe in Verbindung zu bringen, ist gar nicht so weit hergeholt wie es scheinen mag. Denn die Ehe und das Joch haben eine gemeinsame Entstehungsgeschichte, die in die Zeit der frühen Landwirtschaft in den sich formierenden sogenannten Stadtstaaten im mesopotamischen Schwemmland während des 4. und 3. Jahrtausends v.u.Z. zurückreicht - Uruk sei hier beispielhaft genannt. Allerdings ist das Joch ein dingliches Herrschaftsmittel, das der einseitigen Ausübung von faktischer Gewalttätigkeit gegenüber einem tierlichen Lebewesen nichtmenschlicher Art dient, während das Wort Ehe für eine zweiseitige/vertragliche Abmachung steht und als symbolisches Instrument für die herrschaftliche Regelung der sozialen, prokreativen oder generativen Interaktion zwischen Menschen dient. Mit der Einwilligung in den Ehevertag - unbenommen, ob sie unmittelbar patriarchal verfügt oder aus vermeintlich freien Stücken geschieht - gibt die weibliche Interakteurin die natürliche Verfügung über ihr spezielles, nämlich den Nachwuchs generierendes, Prokreationsvermögen preis, ohne dass von Seiten des männlichen Interakteurs diese Preisgabe mit einer gleichartigen Verfügung kompensiert würde. Das weibliche generative Vermögen umfasst, abgesehen von weiteren prokreativen körperlichen Eigenheiten, die Gameten, gemeinhin Eizellen genannt, und den sog. Uterus, die Gebärmutter. Die Differenz zum männlichen ist offensichtlich für jedermann, der mindestens bis zwei (2) zählen kann. Nicht vergessen werden darf, dass die genannte Preisgabe von fundamentaler Bedeutung für die gesellschaftliche Stellung der Frau und für die Gesellschaft als Ganze ist. Sie impliziert eine Beeinträchtigung der spezifischen Sozialität des weiblichen Individuums, die in der nur ihm zugänglichen unmittelbar-körperlichen - physisch-sensitiven wie psychisch-mentalen - Erfahrung der dialektischen Einheit oder mutuellen Gegenseitigkeit (Aufeinanderbezogenheit) zweier selbständiger Lebewesen gründet. Diese besondere ebenso natürliche wie soziale Interaktionsbeziehung - auch Bindung genannt - begründet eine primäre gesellschaftliche Verantwortlichkeit einer Mutter für ihr Kind. Diese ist in Ehe und patriarchaler Familie herrschaftlich modifiziert, was zwangsläufig zur Schwächung der ursprünglichen gegenseitigen Zugewandtheit führt - mit entsprechenden destruktiven gesellschaftlichen Folgewirkungen.

Vier

Die Ehe ist ein herrschaftliches gesellschaftliches Reglement, das nicht nur die Ausübung von Verfügungsgewalt über das prokreative Vermögen der Frau in der Ehe seitens des männlichen Partners möglich macht, sondern diesem auch erlaubt - ähnlich wie das Joch -über das gesamte körperliche Kräftepotential des Lebewesens zu verfügen. Ganz offensichtlich werden Frauen in der Ehe als Gebärerinnen sowie als Arbeitstätige ausgenutzt oder deutlicher ausgedrückt: ausgebeutet. Die Frau, die eine Ehe eingeht, begibt sich, mit der prokreatorischen auch in eine hauswirtschaftliche Dienstbarkeit, die sich nicht in der Versorgung der Kinder erschöpft, sondern auch Bedienung des Ehemannes bedeutet und darüber hinaus Abstützung der gesellschaftlichen ökonomischen Ausbeutungsverhältnisse insgesamt. Denn ob frau/man will oder nicht, die Ehe ist nun einmal eine Einrichtung sozialer Interaktion eines Typus von Gesellschaft, in dem den Individuen männlichen Geschlechts ein dominanter Status gewissermaßen zugewachsen ist, d.h. diese verfügen - gewalttätig und herrschaftlich - über die Dargebote der natürlichen und die Artefakte der kulturellen Umwelt, die für den Lebensunterhalt notwendig sind: unter ökonomischem Aspekt vorab Unterhaltsmittel und Wohnraum, unter politischem Aspekt vorab ein Aufenthaltsgebiet. Deshalb sind Frauen in der Ehe in Hinblick auf den Lebensunterhalt institutionell von "ihren" Männern abhängig. Gesellschaftlich gesehen leiden sie im Vergleich zu diesen unter einem generellen Entzug von Unterhaltsmitteln für sich und ihre Kinder - ein Sachverhalt, der für ihren Status in der Institution Ehe geradezu konstitutiv ist. Ein bisschen oder auch mehr "dazu verdienen" hebt diese institutionelle Abhängigkeit und Dienstbarkeit der Ehefrau nicht auf.

Fünf

Des Frauen-Elends, verursacht durch das Ehejoch, gewahr zu werden, wird der individuellen Wahrnehmung mit Hilfe von Mitteln symbolischer Gewalt versperrt. Die Wirklichkeit verdeckende und das Joch ins Gegenteil verkehrende, täuschende Fiktionen werden unter Zuhilfenahme der Sprache, des gesprochenen Worts, insbesondere aber der artefiziellen Symbolträger Schrift und Bild, als gesellschaftlich verbürgte wahrhafte Gewissheiten propagiert. Fiktionale Erzählungen von der "Liebe", der "Hingabe", der "Wollust" oder der "Unzucht" der Frauen werden erfunden und als Mittel der Ausübung von ideokratischer Gewalt zum Einsatz gebracht. Besonders hervorgehoben werden muss hier der bürgerliche Mythos von der Liebe in den Varianten Geschlechtsliebe und Kinderliebe, als dessen Hüterinnen die Frauen auserkoren sind. Propagiert vom repromedizinischen Kommerz stellt sich die Kinderliebe der Frauen heutzutage in neuartigen Erscheinungsbildern dar: dem sog. Kinderwunsch, einem Phantasma, und der sog. Leihmutterschaft, genauer Gebärmutterausleihe. Über die sprachliche und bildliche Kommunikation der Fiktionen hinaus werden wort- und gestenreiche Szenarien kreiert, die eine Wirklichkeit vortäuschen, die es nicht gibt, während sie die reale Umwelt in herrschaftlichem Bestreben gewaltsam umdeuten. Von jeher ist die Eheschließung ein Vorgang vielfältiger ritueller Handlungsvollzüge gewesen.

Sechs

Nun verfügen Männer aufgrund ihres gesellschaftlich dominanten Status über ökonomische Mittel, die Frauen entbehren müssen. Im Unterschied zu Frauen sind sie damit in der Lage, sexuelle Dienstleistungen von Frauen zu kaufen, die ihnen beim Erleben orgastischer Erregung behilflich sind, eines Erlebens, das sie sich im Übrigen auch selber eigenhändig bereiten können. Gegenüber dem unter dienstbarkeitlicher ehelicher Beihilfe herbeigeführten Orgasmus hat derjenige, der kraft weiblicher Dienstleistung gegen Entgelt erlebt wird, den Vorteil emotionaler und prokreativer Unverbindlichkeit. Es ist ein Vorteil, der auf der einen wie auf der anderen Seite der sozialen Interaktion gegeben ist. Für die Frauen, die diese sexuellen Dienstleistungen anbieten, ist deren Darbietung weder mit prokreativer Dienstbarkeit, noch mit persönlicher ökonomischer Abhängigkeit verbunden. Sie verfügen unbevormundet über ihr generatives oder prokreatives Vermögen. Bei der Ausübung der sexuellen Dienstleistung nutzen sie ihre eigenen körperlichen Potenzen und setzen sie auf erwerbswirtschaftliche Weise zur Beschaffung ihres Lebensunterhalts ein. Sie führen eine handwerkliche Tätigkeit aus, bieten eine persönliche Dienstleistung an und führen selbständig einen gewerblichen Wirtschaftsbetrieb bzw. sind in einem solchen als abhängig Beschäftige tätig. Der sexuelle Dienstleistungsbetrieb ist unter gewerblichen Gesichtspunkten betrachtet von einem Betrieb etwa im Friseurgewerbe oder auch von einem Kosmetik- oder Fußpflegestudio an sich nicht zu unterscheiden. Hieran ändert auch eine auffällige Besonderheit nichts, die darin besteht, dass die faktische Tätigkeit ein reines Frauenhandwerk ist, während die größeren gewerblichen Betriebe, in denen Arbeitsstätten bereitgestellt werden, großenteils von sozusagen fachfremden männlichen Unternehmern geführt werden; und dass in §3 des Prostitutionsgesetzes von 2001 (ProstG) für den Fall "nichtselbständiger Arbeit", also eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses, in dieser Dienstleistungsbranche ein "eingeschränktes Weisungsrecht" des sogenannten Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten festgelegt ist.

Sieben

Wie im Fall der Ehe wird in dem der sexuellen Dienstleistungen die individuelle Wahrnehmung der gesellschaftlichen Wirklichkeit ideokratisch konterkariert. So werden die Vorzüge des sexuellen Dienstleistungshandwerks im Vergleich zur ehelichen sexuellen Interaktion - die emotionale und generative Unverbindlichkeit - mit Hilfe der Sprache symbolisch entwürdigt, dadurch dass der glorifikatorischen Fiktion von der ehelichen Liebe die diffamatorische Fiktion von der wollüstigen Unzucht gegenüber gestellt wird. Die eine wie die andere Fiktion konzentrieren sich auf die Frauen, der männliche Partner spielt in dieser symbolischen Szenerie eine Nebenrolle. Die sprachliche Diffamierung wirkt Hand in Hand mit einer faktischen öffentlichen Diskriminierung und politischen Unterdrückung der Sex(hand)werkerinnen und des gesamten Gewerbes durch die Staatsgewalt. Dabei fällt den Fiktionen der Anschein von Wirklichkeit zu, während der faktischen Gewalttätigkeit der Staatsmacht ein Anschein von Berechtigung ersteht.

Acht

Angesichts der erwähnten arbeitsrechtlichen Sonderregelungen könnte der Gedanke aufkommen, die bundesdeutsche Staatsgewalt lasse im Hinblick auf die erwerbstätigen Frauen der sexuellen Dienstleistungsbranche eine besondere Fürsorge walten. Dem ist nicht so, wie die jüngste Gesetzgebung zur Prostitution von 2016 (Prostitutionsschutzgesetz - ProstSchG) wieder zeigt. Sie verfolgt ganz offensichtlich und nicht erst seit gestern zum einen - ganz im Gegensatz zur sonstigen Politik des Wirtschaftswachstums - eine Strategie der Eindämmung dieses Erwerbszweiges und zum anderen - gleichfalls ganz im Gegensatz zur sonstigen Politik der Familien- und Frauenförderung - eine Strategie der Diskriminierung, Diffamierung und Repression der Sexhandwerkerinnen. Mit den Mitteln sprachlicher symbolischer Gewalt wird die einem Mann gewerblich zur Verfügung gestellte sexuelle Dienstleistung beim Erleben einer orgastischen Erregung gesellschaftlicher Ächtung unterworfen (s. Terminus Unzucht) und werden die diese Dienstleistung zur Verfügung stellenden Akteurinnen als Frauen aus der Gesamtheit der übrigen ausgegrenzt (s. Terminus Prostituierte). Ein besonderes Mittel symbolischer Sprachgewalt ist das herrschaftlich gesetzte und zur Anwendung gebrachte Recht - sei es das eines fiktiven göttlichen oder eines faktischen politischen Herrscherwillens. Im Fall der sexuellen Dienstleistung hat es die bundesdeutsche Gesetzgebung unter dem Terminus "Prostitution" zu einer institutionellen Verfestigung der hergebrachten öffentlichen Diffamierung und politischen Repression der Sexhandwerkerinnen gebracht.

Neun

Nun erhebt sich die Frage, weshalb nur der weibliche Part der beiden sozialen Interakteure bei der sexuellen Dienstleistung diese herrschaftliche Ächtung erfährt. Bei der Ehe, bei der patriarchalen Familie insgesamt und bei der Prostitution haben wir es mit gesellschaftlichen Institutionen zu tun, die die prokreativen Interaktionen weiblicher und männlicher Individuen auf herrschaftliche Weise regulieren; d.h. sie zwingen, hergebrachten herrschaftlichen Gewohnheiten sozialen Verhaltens Folge zu leisten. Die Individuen sind darüber hinaus in sozialen Interaktionen zu wirtschaftlichen, zu politischen und zu kulturellen Zwecken engagiert. Auch hier gilt: in dem, was Wirtschaft, Politik und Kultur genannt wird, sind die sozialen Interakteur*innen von klein auf gezwungen, ihre Aktivitäten hergebrachten herrschaftlichen Gewohnheiten anzupassen, d.h. in den vorgegebenen gesellschaftlichen Verhältnissen bzw. nach Maßgabe institutioneller Regelungen zu interagieren.

Margarete Tjaden-Steinhauer, Dr. phil., Prof. i.R., war als Hochschullehrerin im Fachbereich Sozialwesen an der Universität Kassel tätig.

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