BdWi - Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

»Wissenschaft ist also ein prinzipielles Gegen-den-Strom-Schwimmen.«

Klaus Holzkamp

Newsletter abonnierenKontaktSuchenSitemapImpressumDatenschutz
BdWi
BdWi-Verlag
Forum Wissenschaft

BdWi unterstützt Kampagne gegen Bayerisches Versammlungsgesetz

Der BdWi hat auf seiner 38. MV am 13.04.2008 in Köln beschlossen:

"Der BdWi solidarisiert sich mit der Kampagne gegen das Bayerische Versammlungsgesetz (Entwurf) und ruft insbesondere seine bayerischen Mitglieder auf diese aktiv zu unterstützen."

Erläuterung

Wir lassen uns die Versammlungsfreiheit nicht nehmen - Kampagne gegen das Bayerische Versammlungsgesetz gestartet

28.03.2008

Ein breites Bündnis aus politischen Parteien, Organisationen, Initiativen und Gewerkschaften gab heute den Startschuss für eine bayernweite Kampagne gegen den CSU-Gesetzentwurf für ein Bayerisches Versammlungsgesetz. Bayern ist das erste Bundesland, das ein eigenes Landes-Versammlungsrecht schaffen will.

In der Verbändeanhörung wurde der Dachverband der Gewerkschaften, der DGB Bayern, zum Gesetzentwurf nicht angehört. "Das Versammlungsgesetz soll die Protestmöglichkeiten der Gewerkschaften eindämmen und die Ausübung des Streikrechts erschweren, deshalb ist es in der CSU-Logik schlüssig, wenn sie die Gewerkschaften dazu erst gar nicht anhört" kritisiert Heinrich Birner, ver.di-Geschäftsführer in München.

Die persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsort und Anschrift) von Versammlungsleitern und Ordnern müssen künftig auf Verlangen dem Kreisverwaltungsreferat vorgelegt werden. Sind sie aus der Sicht der Behörde ungeeignet oder unzuverlässig, können sie abgelehnt werden. "Das entspricht einem Polizei- und Überwachungsstaatsdenken im wahrsten Sinne des Wortes", kommentiert Hartmut Wächtler von der Initiative Bayerischer Strafverteidiger und Mitverfasser eines Kommentars zum Versammlungsrecht.

Dr. Klaus Hahnzog, Richter am Bayerischen Verfassungsgericht und früher selbst neun Jahre lang Münchner Kreisverwaltungsreferent, sieht den Schutz der Versammlungsteilnehmer vor einer Einschüchterung durch die Staatsgewalt nicht mehr als gegeben an. Zur Begründung verweist er auf das Recht der Polizei, Videoaufnahmen zu machen, die Pflicht des Veranstalters, persönliche Daten von Ordnern und Versammlungsleitern offenzulegen sowie die Pflicht, Polizeibeamten in einer Versammlung einen angemessenen Platz einzuräumen.

Eine besondere Benachteiligung von kleinen Initiativen und Organisationen sieht Christine Kamm, innenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion. "Weil die sich keine teuren Anwälte leisten können, stehen sie bei Versammlungen immer mit einem Bein im Gefängnis". Etliche unklare Formulierungen im Gesetzentwurf schaffen breite Auslegungsmöglichkeiten zulasten von Versammlungsteilnehmern und Veranstaltern.

Zum Seitenanfang | Druckversion | Versenden | Textversion